Illustration eines modernen Hauses

Ihr Energieausweis für Ihre Immobilie – wichtige Infos für Eigentümer, Mieter und Käufer

Sie benötigen einen neuen Energieausweis? So finden Sie einen geeigneten Ausweisaussteller, erfahren mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und erhalten wertvolle Tipps und Informationen rund um dieses Thema.

Was ist überhaupt ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohngebäude. Er vermittelt mit unterschiedlichen Kennziffern ein klares Bild von der eigentlichen Energieeffizienz eines Gebäudes.

Zu Beginn eine kurze Erklärung

  • Nur Personen mit einer besonderen Qualifizierung sind zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt.
  • Neuere Dokumente erhalten eine Registriernummer, die behördlichen Kontrollen dient.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Wenn Sie bereits in Ihrem eigenen, fertigen Haus wohnen, brauchen Sie trotz Aussagen mancher Anbieter keinen Energieausweis. Ergo müssen nicht alle Hausbesitzer automatisch verpflichtend einen Energieausweis besitzen.

Eigentümer von Immobilien , die ihr Haus oder ihre Wohnung ganz oder teilweise verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, müssen potentiellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen oder ihn gut sichtbar aushängen. Zusätzlich müssen bereits beim Inserieren der Immobilie zentrale Daten aus dem Energieausweis angegeben werden.

Welche Arten von Energieausweis gibt es grundsätzlich?

UNTERSCHIED ZWISCHEN VERBRAUCHSAUSWEIS UND BEDARFSAUSWEIS

Grundsätzlich geht man davon aus, dass der Verbrauchausweis die einfachere Variante ist. Die Kennzahlen erfolgen hier verbrauchsorientiert, also wie viel Energie Bewohner zur Beheizung einer Wohnung in der letzten Zeit tatsächlich aufgewendet haben. Für den Bedarfsausweis analysiert man hingegen das Gebäude auf technischer Grundlage, das heißt: Dach, Fenster, Wände und Heizung. Die Werte entstehen mithilfe der Daten aus der Analyse. Auch wenn beide Ausweise lediglich Anhaltspunkte über den zukünftigen Verbrauch geben, ist der Bedarfsausweis wegen seiner höheren Aussagekräftigkeit grundsätzlich der Empfohlene.

Gibt es in einem Gebäude Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen sogar zwei getrennte Energieausweise erforderlich.

Für Mieter und Verbraucher gilt: Hat der Energieausweis ein dena-Gütesiegel, können sie sich auf jeden Fall darauf verlassen.

Energieausweise sind grundsätzlich bei allen Varianten 10 Jahre lang gültig.

Wie wird der Energieausweis ausgestellt?

Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur Personen mit einer besonderen Qualifizierung berechtigt. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen nur Personen mit besonderer Aus- oder Weiterbildung und dazugehöriger Berufspraxis Energieausweise ausstellen. Die EnEV zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Personen, wie z.B. Architekten, Physiker, Ingenieure oder auch Handwerker. Ein amtliches Zertifikat der Zulassung ist leider nicht vorhanden. Auf Grund dessen, sind für Sie als Hausbesitzer und Auftraggeber verlässliche Angaben des Ausstellers von Nöten, damit die Anforderungen der EnEV erfüllt werden können. Wenn Personen, ohne dazu berechtigt zu sein z.B. vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise ausstellen oder Modernisierungsempfehlungen aussprechen und festhalten, begehen diese eine Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld in Höhe von 15.000 € bestraft werden.

Unser Tipp für Sie ist: Vergleichen Sie unterschiedliche Angebote von Anbietern und holen Sie sich Informationen über die Qualifikationen und Fachkenntnisse ein. Eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung des Ausstellers sollten Sie erwarten können und sich ggf. vorzeigen lassen, damit die eventuell entstehenden Ansprüche bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis abgedeckt sind.

Kosten

Energieausweise werden bereits ab 200 Euro angeboten und sind aussagekräftig. Verbrauchsausweise sind deutlich günstiger als Bedarfsausweise, diese bedeuten weniger Aufwand bei der Datenerhebung. Genaue Kosten hängen von der Komplexität des Gebäudes ab, von der Gebäudegröße, dem Heizsystem, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile und den Bauunterlagen ab. Entspricht der Ausweis nicht den gesetzlichen Vorgaben, können Sie als Auftraggeber vom Aussteller eine kostenlose Nachbesserung verlangen. Kommt dieser, der Pflicht nicht nach, können Sie nach Fristsetzung weitere Rechte geltend machen. Keine Vorkasse zahlen, bestehen Sie erst auf die Lieferung eines vollständigen Ausweises und fordern Sie bei mangelhafter Lieferung/ Leistung eine kostenlose Nachbesserung ein.

Datenerhebung

Eine Besichtigung oder Begehung des Gebäudes ist nicht zwingend erforderlich. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer die Daten bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Aussteller ist verpflichtet, die übermittelten Daten auf Plausibilität zu prüfen. Wir empfehlen aber, dass ein Experte einen Bedarfsausweis nach einer Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ausstellt.

Die Form und die Qualität der Datenerhebung ist dann wichtig, wenn ein Käufer die Richtigkeit des Energieausweises, nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung anzweifelt. Schützen Sie sich vor Schadenersatzforderungen indem Sie zuvor mit großer Sorgfalt gehandelt haben und der Ausweisaussteller das Gebäude besichtigt und eine aufwändigere Datenerhebung vorgenommen hat.

Achtung: Billig- und Schnäppchenangebote sollten Sie meiden. Hier verbergen sich meist Verbrauchsausweise mit Datenerhebung per Internet und Online- oder Postzustellung des Dokuments, ohne dass der Aussteller das Gebäude vor Ort besichtigt hat. Es ist zwar grundsätzlich nicht verboten, aber es gibt bereits bei der Datenerhebung erhebliche Fehler. Lassen Sie sich nicht von umfangreichen Fragebögen für die Datenaufnahme abschrecken. Der Aussteller kann nur einen korrekten Energieausweis ausstellen, wenn er ausreichend Informationen bekommt. Wenn der Aussteller nicht vor Ort war, ist es umso wichtiger, dass die ihm gelieferten Daten fachmännisch erhoben wurden.

Wie finden Sie einen seriösen Ausweisaussteller?

Seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden können ist natürlich erstmal schwierig, doch wenn Sie auf bestimmte Merkmale achten, ist es durchaus möglich. Merken Sie sich, dass nur Personen mit einer besonderen Qualifikation einen Energieausweis ausstellen dürfen.

Nehmen Sie diesbezüglich gerne telefonisch oder per mail Kontakt mit uns auf. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen oder bei Ihrer speziellen Situation!