Verkehrswertgutachten

Umfangreiche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB werden z.B. zur sicheren Bewertung bei Erb- oder Scheidungsangelegenheiten, Betreuungsangelegenheiten oder Erbschaftsauseinandersetzungen erstellt.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten umfasst ca. 20 Seiten. Die Grundzüge der Datenermittlung werden beschrieben und wesentliche bauliche Elemente dargestellt. Das Ergebnis ist eine Wertexpertise. Ein Kurzgutachten eignet sich z.B. um den Verkehrswert im Rahmen von Kauf- und Verkaufsprozessen festzustellen.

Klassische Bewertungsanlässe

  • Erwerb oder Verkauf von Grundbesitz
  • Trennung / Scheidung
  • Ermittlung eines Vermögenswertes zum Stichtag, z.B. zur Feststellung von Anfangs- bzw. Endvermögen
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbschaft / Schenkung (z.b. zur Vorlage beim Finanzamt)
  • Betreuungsangelegenheiten
  • Finanzierungsvorhaben – privat als auch gewerblich, z.B. für Eigenkapitalnachweis
  • Sonstige Vermögensauseinandersetzungen
  • Versicherung – Vermeidung von Über- oder Unterversicherung
  • Beleihungswertermittlung

Gutachten

Durch Auswertung der Begehung, Datenaufnahme, Sichtung von Unterlagen, Verträgen, spezifischen Eigenschaften und Merkmalen erhält unser Kunde ein Gutachten, welches den aktuellen und objektspezifischen Wert der Immobilie zum aktuellen Zeitpunkt widerspiegelt.
Ergebnis ist somit ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, für unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum.

Das Verkehrswertgutachten umfasst im Wesentlichen folgenden Inhalt:

  • Ausführliche Lagebeschreibung (Makro- / Mikrolage)
  • Ermittlung des amtlichen Bodenwertes
  • Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten nach Bedarf
    Außen- und Innenfotos der Immobilie
  • Objektbeschreibung unter Berücksichtigung der Bau- und Ausstattungsmerkmale
  • Beschreibung der dazugehörenden baulichen Anlagen
  • Aufführung vorhandener offensichtlicher Schäden, Mängel
  • Ausführliche Begründung der Verfahrenswahl (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren)
  • Ableitung des Verkehrswertes entspr. §194 BauGB mit ausführlicher Begründung
  • Objektunterlagen (z. B. Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Lageplan etc.)