Immobilienerbschaft – Hürden, Chancen, Wissenswertes
Wussten Sie, dass über die Hälfte der Erbfälle in Deutschland eine Vererbung der Immobilie beinhalten? Dabei wechseln hohe Summen in kürzester Zeit ihre Besitzer. Vielleicht wissen Sie, dass Sie in absehbarer Zeit eine Immobilie erben werden. Das bietet die Möglichkeit, sich als zukünftiger Eigentümer vorzubereiten. Oder Sie haben diese vollkommen unerwartet über das Testament erhalten.
Mit einem neuen Immobilienbesitz – sei es ein Mehrfamilienhaus, ein älteres Gebäude auf dem Land o. ä. – werden sich einige Fragen auftun. Soll die geerbte Immobilie unter Umständen saniert werden, um sie im eigenen Bestand zu halten? Welches Potenzial besteht, wenn sie vermietet würde? Soll sie privat für sich selbst genutzt werden? Oder macht es mehr Sinn sie zu veräußern? Was ist mit Miterben durch die Geschwister zum Beispiel? Lohnt es sich überhaupt, das Erbe des Verstorbenen anzunehmen oder gerate ich in einen Berg hinterlassener Schulden?
Ein Immobilienerbe ist komplexer und verwobener als es auf den ersten Blick scheint. Daher soll dieser Ratgeber als Orientierung dienen, worauf es für Erben ankommt und worauf sie besonders genau achten sollten. So werden Erben sich zu Beginn mit diversen, aber wichtigen Fristen auseinandersetzen müssen. Hinzu stellt sich möglicherweise die Frage, ob bzw. in welcher Höhe die Zahlung von Erbschaftssteuer auf den oder die Erben zukommt.
Weiterhin ist möglicherweise zu überlegen, ein Erbe – trotz Ausblick ein Haus o. ä. sein Eigen zu nennen – auszuschlagen, wenn z. B. die Vermögensverhältnisse für Sie absolut undurchsichtig sind. Ganz andere Fälle wiederum eröffnen sich, wenn Sie Miterbe einer Erbengemeinschaft sind. Oftmals sind Auseinandersetzungen durch verschiedene Wünsche, die jeder mit seinem Anteil verfolgt, nicht zu vermeiden. Heute betrachten wir die Hürden und Chancen und erarbeiten den Weg zur besten Entscheidung für Sie als Erbe und für Ihre geerbte Immobilie. Der Fokus liegt hierbei nicht auf Sie als Miterbe.
Für Sie deshalb bereits ein erster Tipp: In der Regel ist jede Immobilie ein Unikat. Die „Auseinandersetzung“ mit der Immobilie im Rahmen einer Erbschaft ist daher ein Muss, wenn Sie als Erbe nicht auf unerwarteten Steuern, einzuhaltenden Fristen o. ä. sitzen bleiben möchten. Daher empfiehlt es sich, immer Experten zurate zu ziehen, die mit Ihnen lösungsorientiert und strukturiert zusammenarbeiten. Immobilien- Sachverständige bzw. Gutachter unterstützen Sie hier, objektiv und aus verschiedenen Blickwinkeln.
Ein Steuerberater unterstützt Sie bei Fragen hinsichtlich der Erbschaftsteuer. Ebenso empfiehlt sich ein Architekt, wenn Sie sich für eine Sanierung der Immobilie entschieden haben und nun die Räumlichkeiten neu planen. Eine Immobilie muss also keine Einzelangelegenheit sein.
Erben oder ausschlagen?
Inzwischen ist der Fall eingetreten, dass Sie der offizielle Erbe Ihrer – nun eigenen – Immobilie sind, beziehungsweise eventuell eigenen. Denn hier tut sich bereits die erste Frage auf. Sei es über ein offizielles Testament oder der gesetzlichen Erbfolge: Sie müssen eine Entscheidung treffen. Wollen Sie das Erbe annehmen oder sollte das Ausschlagen in Betracht gezogen werden? Hierfür sollten Sie sich die Vermögensverhältnisse des Erblassers besonders genau anschauen. Nicht in jedem Fall erben Sie das Haus Ihrer Eltern; wodurch Sie die finanzielle Situation und Immobilie oftmals haargenau kennen. Es kann ebenso die Eigentumswohnung Ihrer Tante sein, mit der Sie nicht unbedingt in einem engen Verhältnis standen.
Eine Entscheidung muss jedoch getroffen werden – und das relativ schnell. Laut Gesetz steht Ihnen eine Frist von sechs Wochen zu, in der Sie die Chance haben, das Erbe unter gegebenen Umständen auszuschlagen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, stimmen Sie dem Erbe nach sechs Wochen automatisch zu.
Daher ein Tipp für Sie: Das Annehmen des Erbes, in diesem Fall der Immobilie, ist nur eine sichere Angelegenheit, wenn Sie den Zustand der Immobilie, sowie ihre diesbezüglichen finanziellen Hintergründe (Belastungen) kennen. Auf einer Basis mit möglichst vielen Informationen, lässt es sich am besten entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Prüfen Sie also, wenn möglich, die Bankkonten, ob es eventuelle Anlagen, Aktien, Schulden oder Bürgschaften gibt, sowie Kredite oder Verbraucher- bzw. Immobiliendarlehen. Sollten Sie mit unübersichtlichen Unterlagen konfrontiert sein, dann empfiehlt sich das Beantragen einer sogenannten Nachlasspflegschaft. Dadurch können Sie das Vermögen als Erbe von dem Nachlass des Verstorbenen trennen. Das Privatvermögen wird somit nicht tangiert und die Haftung für Sie als Nachlassempfänger ist begrenzt.
Eigene Nutzung
Entscheiden Sie sich dafür, die Immobilie selbst zu nutzen, sind Sie zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Hierbei ist es aber wichtig zu wissen, dass Sie außerdem dazu verpflichtet sind, diese mindestens zehn Jahre lang zu bewohnen. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, müssen alle mit dieser Entscheidung einverstanden sein und Sie zahlen den Betrag an Ihre Miterben aus. Um einen realistischen Betrag zum Auszahlen festzulegen, sollten Sie sich an einen Sachverständigen wenden, der die Immobilie für Sie fixiert. Dieser Immobilienwert ist dann die Basis für die Auszahlung der Beträge. Zum Stemmen können Sie Ihr neues Grundstück als Option mit einer Hypothek belasten.
Verkauf
Es kann durchaus Gründe geben, die für den Verkauf Ihrer Erbimmobilie sprechen. Zum Beispiel kann der Fall eintreten, dass die Immobilie sehr weit von Ihrem eigenen Wohnort entfernt liegt und es zudem keine näheren Verwandten o. ä. gibt, die das Interesse zum Einzug in diese Räumlichkeiten äußern. Ebenso, wenn die einzelnen betroffenen Personen beim Eintritt des Erbfalls bereits über 60 Jahre sind und ihr eigenes Haus unlängst bewohnen. In anderen Fällen können auch größere Sanierungsmaßnahmen ein Grund sein, die geerbte Liegenschaft nicht zu halten. Sollten Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, die hohen Beträge der Sanierung zu zahlen, ist es ratsamer einen Verkauf in Betracht zu ziehen. Zudem geben Sie alle Pflichten und Sorgen auf, die unter Umständen mit der Erbimmobilie einhergehen. Ebenso erhalten Sie eine Geldsumme, die Sie eventuell in eine für Sie angemessenere Immobilie investieren können.