Was auf die neuen Eigentümer älterer Häuser zukommt
Wer ein älteres Haus erbt oder kauft, ist verpflichtet, die Heizung und Wärmedämmung auf den aktuellen Stand zu bringen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage.
Ressourcenschonendes Verhalten ist gefragt.
Das machen der Klimawandel und die Lieferengpässe bei Gas und Erdöl bereits deutlich. Besonders bei Altbauten sieht der Gesetzgeber Nachbesserungsbedarf. Deshalb gilt bei Kauf oder Erbe eines Altbaus eine Sanierungspflicht.
„Sobald ein neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, tritt die sogenannte Nachrüstpflicht in Kraft“, sagt Giesela Kienzle, Architektin in Landshut und Beraterin für die Verbraucherzentrale Bayern. Ab diesem Zeitpunkt hat der neue Besitzer zwei Jahre Zeit, Heizkessel, sowie Dämmung bestimmter Rohre und der Geschossdecke auszutauschen oder nachzubessern.
Diese 3 Punkte sind laut dem Gesetzbuch verpflichtend.
Allerdings müssen nur Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, ausgetauscht werden.
Es gelte auch nur für Kessel, die nicht auf Brennwerttechnik oder Niedertemperaturheizung ausgerichtet seien. „Die meisten Kessel werden ohnehin keine 30 Jahre betrieben“, sagt Christian Handwerk, Referent für energetisches Bauen und Bauphysik bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Besteht eine Austauschpflicht, können für die Installation eines neuen Brennwertgeräts zwischen 10.000 und 12.000 Euro anfallen, schätzt Corinna Kodim, Energieexpertin des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland. „Der Austausch ist aber eher ein Segen für die Besitzer, weil die Investition sich in der Regel schon nach 3 Jahren amortisiert hat.“
Abgesehen davon müssen freiliegende Verteilungsleitungen, also für Warm- und Trinkwasser in unbeheizten Räumen, gedämmt werden. In erster Linie ist der Keller von dieser Regelung betroffen. „Die Kosten sind gering, für Ein- bis Zweifamilienhäuser könnten Besitzer sich sogar Sets im Baumarkt oder im Internet kaufen“. Diese Installation ist im Interesse der Eigentümer, da sich die Maßnahme schnell rentiert. Die Decke vom obersten beheizten Raum zum Dachboden, ist die oberste Geschossdecke. Diese muss einen bestimmten Wärmedämmwert erreichen. 4 cm Dämmung reichen in der Regel dafür aus.
Wer zur Nachdämmung verpflichtet ist, muss ungefähr 14 cm dämmen, also wesentlich dicker. Es ist ebenfalls möglich, statt der Geschossdecke, das Dach zu isolieren. „Die meisten Häuser erfüllen die vorgeschriebenen Werte schon“, sagt Kodim. Oft lohne es sich aber trotzdem, die Dämmung nachzubessern. Je nach Größe und Material liegen die Kosten bei maximal 2000 bis 3000 Euro.
Wer Sanierungen gemäß GEG vornimmt, muss diese von einem Sachverständigen für Wärmeschutz abnehmen lassen, sagt Christian Handwerk. Die Bestätigung müsse 10 Jahre lang aufgehoben und der zuständigen Behörde bei Verlangen vorgelegt werden.
Weitere Pflichten gibt es für Neu-Eigentümerinnen und Eigentümer nicht, jedoch weist Kienzle darauf hin, dass auch bei einer freiwilligen Modernisierung Regeln beachtet, werden müssen. Wer beispielsweise Fassade oder Fenster erneuern möchte, könne die im kleinen Rahmen - 10 % der betroffenen Fläche - ohne Vorgaben tun. „Darüber hinaus greifen dann gesetzliche Vorschriften“, sagt Kienzle.
Unter Umständen können Eigentümer die Modernisierung auch fördern lassen. Es gibt mehrere Angebote auf Bundes-, Landes-, und regionaler Ebene, Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite zu bekommen. „Manche Förderungen können Hausbesitzer kombinieren, andere schließen sich gegenseitig aus.“
Wolfgang Szubin, Bauberater des Verbands Wohneigentum in Bonn, verweist auf die KfW für die energetische Sanierung und auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Förderung von erneuerbaren Energien. Anträge auf Förderung müssen allerdings immer vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
Quelle: Rheinische Post