Der Energieausweis für Leverkusen
Benötigen Sie für Ihre Immobilie in Leverkusen einen neuen Energieausweis? Einen geeigneten Ausweisaussteller finden Sie hier in Leverkusen. Sie erhalten wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema und erfahren welche Kosten für Sie anfallen. Grundsätzlich sollen Energieausweise erreichen, dass Immobilien „energetisch“ vergleichbar gemacht werden. Wie hoch sind die Verbräuche und die Energiekosten für den Käufer und den Mieter? Sie erfahren hier wie das funktionieren kann.
Was ist ein Energieausweis?
Gewissermaßen ist der Energieausweis ein „Steckbrief“ für Wohngebäude. Mit verschiedenen Kennziffern zeigt der Energieausweis glasklar wie die Energieeffizienz eines Gebäudes ist. Zur kostengünstigen Modernisierung sind in diesem Dokument unterhalb Empfehlungen niedergeschrieben.
Unsere Dienstleistungen
Beratungsleistung
Hier bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick der Dienstleistungen, welche selbstverständlich auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Pflichtteilsanspruch
Im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsanspruch sind oft spezielle Gutachten erforderlich.
Kaufberatung
Wer sich heute für den Erwerb einer gebrauchten Wohnimmobilie, bzw. Bestandsimmobilie entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass eine richtige oder falsche Entscheidung starke finanzielle Auswirkungen haben kann.
Energieausweis
Sie benötigen einen neuen Energieausweis? So finden Sie einen geeigneten Ausweisaussteller, erfahren mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und erhalten wertvolle Tipps und Informationen rund um dieses Thema.
Zu Beginn eine kurze Erklärung
- Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur Personen mit einer besonderen Qualifizierung berechtigt
- Für behördliche Kontrollen bekommen neue Dokumente eine Registriernummer
- Da Bedarfsausweise meist präzisere sowie aussagekräftigere Daten und Informationen liefern, sind sie kostenintensiver als Verbrauchsausweise
Achtung: Zum Verkauf oder zur Neuvermietung benötigen Sie einen Energieausweis.
Der Eigentümer einer Immobilie begeht bei Verkauf oder Vermietung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 8 Abs. 1 des Energieeinsparungsgesetzes falls dieser keinen rechtsgültigen Energieausweis vorlegen kann. Falls gewisse Angaben im vorliegenden Energieausweis fehlerhaft oder nicht vollständig sind, ist dieser ebenfalls nicht rechtsgültig. Dies ist deckungsgleich, falls in Veröffentlichungen von Immobilienanzeigen (im Internet oder in Zeitungen) vorgeschriebene Pflichtangaben nicht ausgefüllt sind.
Benötige ich immer einen Energieausweis?
Merken Sie sich: grundsätzlich benötigt nicht jeder Haus- und Wohnungsbesitzer einen Energieausweis!
Manche Anbieter versuchen Ihnen einen Energieausweis zu verkaufen, obwohl Sie bereits in Ihrem eigenen, fertigen Haus wohnen. Dies ist nicht nötig, denn in diesem Fall ist der Hausbesitzer nicht verpflichtet einen Energieausweis zu besitzen
Für welche Immobilien ist ein bedarfsorientierter Energieausweis Pflicht?
Ob beim Verkauf einer Immobilie ein verbrauchs- oder ein bedarfsorientierter Energieausweis beantragt wird, ist dem Eigentümer frei überlassen. Der Bedarfsausweis ist etwa aufwändiger als der Verbrauchsausweis und ist daher bei gewissen Voraussetzungen Pflicht:
- Bei alten Bestandsgebäuden, in denen es bis zu vier Wohnung gibt und bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.
- Ein Verbrauchsausweis genügt wiederum, wenn das Gebäude nach 1977 saniert wurde.
- Diese Regel tritt nicht in Kraft wenn es sich um eine Gewerbeimmobilie handelt. Hierbei reicht auch bei älteren Gebäuden wieder der Verbrauchsausweis. Bei Mischgebäuden ist es allerdings nicht so leicht. Die Gebäudeteile werden getrennt behandelt, wenn weder Wohn- noch Gewerbenutzung dominiert.
Den theoretischen Energiebedarf kann der Bedarfsausweis beispielhaft fr ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus abbilden. Dafür muss im Vorhinein eine technische Bestandsaufnahme von einem Experten erstellt werden. Somit werden technische Einzelheiten, wie beispielsweise Zustand von Wänden, deren Isolierung, Fenstern und der Anlagentechnik (Heiz- und Lüftungsanlage beziehungsweise die Verwendung erneuerbarer Energien wie Solartechnik) festgehalten, um die technischen Werte von Wohngebäuden berechnen zu können. Das individuelle Verbrauchsverhalten der Bewohner wird dabei nicht mit einberechnet. Das Aufdecken von energetischen Schwachstellen bei Gebäuden ist bei diesem Ermittlungsverfahren vor allem positiv hervorzuheben. Außerdem müssen vor Ort keine Messungen durchgeführt werden, da es standardisierte Rahmenbedingungen für Witterung und Nutzerverhalten gibt, um die Energiekennwerte herauszufinden.
Ausnahmen für Gebäude und Häuser:
- Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern
- Verkauf eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses
- Abrisshäuser
Welche Arten von Energieausweis gibt es grundsätzlich?
Energieausweisarten:
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis sind die beiden Arten die es gibt
Die Einschätzung über den Energiestandard kann bei Verbrauchs- und Bedarfsausweis sehr voneinander abweichen. Das hat vor allem den Hintergrund, dass die benötigten Werte auf unterschiedlichen Wegen berechnet und aufgezeichnet werden:
- Der Bedarfsausweis ist der kostenintensivere Ausweis, dafür hat dieser mehr Aussagekraft.
- Der Verbrauchsausweis ist dafür günstiger, allerdings mit etwas weniger Aussagekraft.
weitere Dienstleistungen
- Beleihungswertermittlung
- Begutachtung von erkennbaren Bauschäden
- Unterstützung bei Modernisierungseinschätzungen
- Wohnflächenermittlung, Prüfung auf Plausibilität
- Erstellung von Energieausweisen
- Beschaffung fehlender notwendiger Objektunterlagen; Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden
Ratgeber: Immobilienerbschaft – Hürden, Chancen, Wissenswertes
Wussten Sie, dass über die Hälfte der Erbfälle in Deutschland eine Vererbung der Immobilie beinhalten?
Dabei wechseln hohe Summen in kürzester Zeit ihre Besitzer. Vielleicht wissen Sie, dass Sie in absehbarer Zeit eine Immobilie erben werden.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Grundsätzlich sind bei allen Varianten Energieausweise 10 Jahre lang gültig.
Wie stellt man einen Energieausweis aus?
Nur Experten die eine bestimmte Qualifizierung vollzogen haben sind dazu berechtigt Energieausweise auszustellen. Dies ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert und besagt weitergehend, dass nur Personen mit spezieller Aus- oder Weiterbildung sowie zugehöriger Praxiserfahrungen dazu berechtigt sind. Die EnEV nennt Personen wie beispielsweise Architekten, Physiker, Ingenieure oder auch Handwerker als qualifiziert und schreibt alle weiteren Voraussetzungen nieder. Es müssen verlässliche Angaben für Sie als Hausbesitzer und Auftraggeber vorhanden sein, da es kein amtliches Zertifikat der Zulassung gibt. Nur so können die Anforderungen der EnEV eingehalten werden. Eine Ordnungswidrigkeit begehen die Personen, die ohne Berechtigung einen Energieausweis ausstellen oder eine Modernisierungsempfehlung abgeben und festschreiben. Dabei spielt es keine Rolle ob es vorsätzlich oder fahrlässig geschieht. Für dieses unrechtmäßige Handeln kann eine Strafe von bis zu 15.000 € folgen.
Wir geben Ihnen diesen Tipp: Informieren Sie sich über die verschiedenen Fachkenntnisse und Qualifikationen von mehreren Anbietern und suchen Sie sich erst dann den geeigneten aus. Um die möglicherweise entstehenden Ansprüche bei einem inkorrekt ausgestellten Energieausweis abzudecken, sollten Sie sich die Berufshaftpflichtversicherung des Anbieters vorzeigen lassen.
Erstellung von Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Beim Verbrauchsausweis werden die, vom Verhalten der Bewohner abhängigen, Verbrauchswerte der letzten drei Jahre verarbeitet. Allerdings empfiehl die dena den Bedarfsausweis, da eine technische Analyse aller Gebäudedaten durchgeführt wird und somit erhält man den Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten. Dies hat den Vorteil, dass mögliche Sanierungsmaßnahmen über den energetischen Zustand des Hauses erkannt werden. Somit kann dieser verbessert werden und der Wert der Immobilie gesteigert werden. Der Energieausweis beinhaltet zur besseren Orientierung die bekannte Farbskala mit den Effizienzklassen A+ bis H.
Datenerhebung
Ratsam ist immer eine Besichtigung bzw. Begehung der Immobilie aber nicht zwingend notwendig. Verpflichtet ist der Aussteller dazu die abgegebenen Daten auf Glaubwürdigkeit zu prüfen. Wir empfehlen Ihnen, dass der Bedarfsausweis erst nach einer Vor-Ort Begehung eines Experten ausgehändigt wird.
Falls ein Käufer nach Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses anzweifelt, dass der Energieausweis angemessen ausgefüllt wurde, ist besonders die Form und die Qualität der Datenerhebung entscheidend. Daher ist es wichtig die vorigen Schritten mit besonderer Sorgfalt zu erledigen, dazu gehört auch die Besichtigung des Gebäudes durch den Ausweisaussteller und die akkurate Datenerhebung. Somit gehen Sie sicher nicht von Schadensersatzforderungen verfolgt zu werden. Es ist möglich die Erstellung eines Energieausweises mit einer Energieberatung zu knüpfen, falls die dafür vorausgesetzten Qualifikationen vorhanden sind. Diese ist ebenfalls mit einem Besichtigungstermin verbunden.
Achtung: Billig- und Schnäppchenangebote unbedingt meiden! Diese sind meist daran zu erkennen, dass die Verbrauchsausweise ohne eine Besichtigung der Immobilie ausgestellt wird. Die Datenerhebung wird demnach Online durchgeführt und das Dokument per Online- oder Postzustellung versandt. Dies ist natürlich rechtlich gesehen erlaubt, dennoch nicht zu empfehlen, da die Datenerhebung bereits von Fehlern geprägt sein kann. Umfangreiche Fragebögen sind auf den ersten Blick abschreckend aber sehr wichtig um die Richtigkeit des Energieausweises sicherzustellen. Denn umfangreiche Informationen sind das A und O. Dies gewinnt noch weiter an Wichtigkeit wenn der Experte keine Begutachtung vor Ort durchgeführt hat.
Kosten
Aussagekräftige Energieausweise werden heutzutage schon ab 200 Euro verkauft. Da Verbrauchsausweise im Bereich der Datenerhebung weniger Aufwändig sind, sind dies auch preislich günstiger als Bedarfsausweise. Um die konkreten Kosten kalkulieren zu können müssen Rahmendaten wie Gebäudegröße, Komplexität des Gebäudes, Heizsystem, der Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile und den Bauunterlagen erfasst werden. Eine kostenfreie Nachbesserung des Energieausweises können Sie als Auftraggeber vom Aussteller beantragen, falls die Angaben nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Bei nicht Erfüllung dieser Pflicht, können weitere Rechte geltend gemacht werden, nachdem Sie ihm eine Frist gesetzt haben. Grundsätzlich sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass Sie nicht per Vorkasse bezahlen, sondern erst der Rechnung nachkommen wenn der Ausweis vollständig geliefert wurde. Bei mangelhafter Leistung oder Lieferung fordern Sie eine kostenlose Nachbesserung an.
Wie finden Sie einen seriösen Ausweisaussteller?
Durch Beachtung wesentlicher Merkmale ist die Unterscheidung von seriösen und unseriösen Anbietern relativ leicht. Es gibt leider immer wieder Anbieter die versuchen mit der Erstellung von Energieausweisen auf die Schnelle Cash zu machen, indem sie Hausbesitzer dazu drängen diese erstellen zu lassen. Sie sollten darauf achten, dass sie sich den Energieausweis nur von einem Experten mit dem nötigen Know-how aushändigen lassen.
Achtung: Über die Qualifikationen und die Rechtmäßigkeit des Energieausweisausstellers sollten Sie sich als Hausbesitzer und Auftraggeber unbedingt informieren und sich dies bestätigen lassen. Mithilfe von Referenzen ist dies problemlos möglich. Um sicherzugehen, dass Sie gut beraten werden reicht leider nicht die reine Zulassung, da diese keine konkrete Aussage über die Qualifikationen des Ausstellers macht. Wir Raten Ihnen: Holen Sie sich mehrere Angebote über verschiedene Anbieter ein und vergleichen Sie die Fachkenntnisse sowie die Qualifikationen. Um die möglicherweise entstehenden Ansprüche bei einem inkorrekt ausgestellten Energieausweis abzudecken, sollten Sie sich die Berufshaftpflichtversicherung des Anbieters vorzeigen lassen. Für die eigene Sicherheit und zur Verbesserung der Qualitätsstandards sollten Sie sich vor Ihrer Entscheidung für einen Ausweisaussteller folgende Leistungen zusichern lassen:
- Vertrag mit Leistungsbeschreibung
- Datenschutzzusicherung für übermittelte und errechnete Daten
- Berufshaftpflichtversicherung, die bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis eventuell entstehende Ansprüche abdecken kann
- alle Daten und Angaben, die von Ihnen übermittelt und für die Erstellung des Ausweises genutzt wurden, schriftlich bestätigen lassen
Wie finden Sie einen geeigneten Ausweisaussteller in Leverkusen?
Wenn Sie verlässliche Energieberater suchen, werden Sie bei der Datenbank Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme fündig. Hier werden die Qualifikationen der Berater regelmäßig geprüft. Wenn Sie eine Modernisierung Ihres Gebäudes in Betracht ziehen, ist diese Liste empfehlenswert. Nur die dort aufgeführten Personen können für Sie die Bestätigung zur Beantragung von KfW-Fördermittel erstellen.
Die dena-Liste ist eine weitere Datenbank in der Sie berechtigte Aussteller finden können. In dieser Liste werden nur die Personen aufgenommen, die nachweisen können, dass sie den Qualifikationsanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) gerecht werden.
Themenbasierte Listen können Sie auf den Internetseiten der Ingenieurkammern und der Architektenkammern finden.
Registriernummern und Kontrollen
Seit Mai 2014 bekommt jeder Energieausweis oder Energiepass eine Registriernummer. Beim Deutschen Institut für Bautechnik kann diese durch den Aussteller beantragt werden.
Die Registriernummern dienen zur ständigen Verbesserung der Qualität der Dokumente und dienen den zuständigen Behörden für eine Stichprobenartigen Kontrolle der Energieausweise. Verbraucherzentralen und andere Behörden haben erhebliche Qualitätsmängel festgestellt, deswegen soll anhand der Registriernummern eine bestimmte Anzahl an neuen Energieausweisen überprüft werden.
Auf Verlangen der Kontrollbehörden, müssen Kopien der von den Ausstellern ausgestellten Energieausweise vorgelegt werden, somit sind die Aussteller verpflichtet diese mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Datenschutzbestimmungen sind hierbei zu befolgen.
Empfehlungen für die Modernisierung
Es müssen zunächst Informationen bezüglich der nachträglich errichteten Maßnahmen geliefert werden, wie beispielsweise Wärmedämmung, Außenwände, Kellerdecke, Spitzboden, Austausch der Fenster, Verglasung, Dämmung von Heizleitungen, Thermostatventile, Solar- oder Lüftungsanlagen. Empfehlungen für Maßnahmen der Modernisierung sollten auch bei Verbrauchsausweisen nachgefragt werden. Zur Durchführung der vorgeschriebenen Prüfung der Daten auf Plausibilität sind für den Aussteller diese Angaben essenziell. Falls dies nicht geschieht, sollte der Aussteller hinterfragt werden.
Auf Seite 4 des Energieausweises ist immer ein Ratschlag zur Gebäudemodernisierung zu finden. Zugehörig wird vom Aussteller abgeschätzt, ob die Gebäudemodernisierung in Einzelmaßnahmen durchgeführt werden kann oder ob es sich um ein großes Modernisierungsprojekt handelt. Diese Angabe ist natürlich nicht verpflichtend und soll nur eine Hilfestellung sein. Eigentümer*innen sollen sich Gedanken über die Modernisierung der Immobilie machen. Eine Energieberatung sollte vor einer geplanten energetischen Sanierung geschehen. Diese zeigt unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen auf und hilft bei der Auswahl dieser. Durch umfassendere Vorschläge für Maßnahmen, kann der Energieberater effizienter und gezielter im Hinblick auf das finanzielle Budget und die Vorstellungen auswählen.
Falls eine Modernisierung in Planung ist und nur ein Verbrauchsausweis vorhanden ist, sollte eine Energieberatung durchgeführt werden. Bei vorliegen eines Bedarfsausweises ist es nicht zwingend notwendig, da er konkrete Indizien auf die Schwachstellen der Immobilie gibt und daher besser als Grundlage dienen kann. Der Bedarfsausweis ist leicht zu aktualisieren und auf den neuesten Stand zu bringen nachdem eine Modernisierung abgeschlossen wurde. Das Gebäude wird daraufhin dementsprechend besser bewertet.
Achtung: Es wird meist ein vereinfachtes Verfahren bei der Ausstellung des Bedarfsausweises genutzt, um den Prozess weniger kompliziert zu gestalten. Dieser ist natürlich zulässig für die Berechnung von Kenndaten aber falls ein Antrag auf Fördermittel für den EnEV-Nachweis oder einer Sanierung für ein KfW-Effizienzhaus gemacht werden soll, genügt dieser nicht.
Energieberatung für Wohngebäude
Die Energieberatung für Wohngebäude auch „Vor-Ort-Beratung“ genannt, wird von der BAFA unterstützt indem ein registrierter Energieberater den energetischen Ist-zustand eines Hauses ermittelt und auf dieser Datengrundlage ein Sanierungskonzept erstellt. Allerdings werden nur Beratungen für Ein- und Zwei-Familienhäuser mit bis zu 800 € gefördert. Einbezogen werden dabei die thermische Hülle, wie beispielsweise Dach, Boden, Fassade, Türen und Fenster, als auch die Anlagentechnik, wie z.B. Heizung und Warmwasser. In einem schriftlichen Bericht werden diese Ergebnisse zusammengefasst. Bereits im Vorhinein wird abgeklärt, dass die daraus resultierenden errechneten Energiekennwerte zusammen mit der Energieausweisberatung eingetragen werden.
Ein Energieberater, der nach EnEV berechtigt ist, Energieausweise auszustellen und auch bei der BAFA gelistet ist, kann einen Energieausweis und einen BAFA-Energieberatungsbericht in Verbindung ausstellen. Dies sollten Sie machen lassen, wenn Sie eine Modernisierung planen. Auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes finden Sie BAFA-anerkannte Berater. Falls Sie außerdem einen Sachverständigen benötigen, der Ihnen die korrekten Dokumente für KfW-Fördermittel bereitstellt, sind Sie hier ebenfalls an der Richtigen Adresse.
Die Förderung von Energieberatungen
Die Förderung von Energieberatungen von und für Wohngebäude ist in aktuellen Richtlinien festgehalten und stellt weitere als auch andere Anforderungen als die EnEV an die beratungsberechtigten Personen. Handwerker und Energieversorger können beispielsweise ebenfalls Energieberater sein die antragsberechtigt sind. Durch eine abgeschlossene Selbsterklärung gegenüber dem BAFA sind Energieberater dazu verpflichtet vertriebs- und produktneutral gegenüber dem Anbieter und Hersteller zu sein. Eine Haftpflichtversicherung wird vom Energieberater zu Zulassung benötigt. Falls Sie einzelne Modernisierungen planen, sollten Sie die Energieberatung durch die Verbraucherzentralen nutzen, da es bei diesen Maßnahmen keine umfassende Gebäudebilanzierung bedarf. Hier werden Sie beraten, wie Sie Ihren Energieverbrauch optimieren bzw. vermindern können. Dies ist z.B. möglich durch den Austausch oder der Optimierung der Heizungsanlage sowie einer Fenstererneuerung oder auch durch einer Wärmedämmung. Hierbei sollten Sie ebenfalls Fördermittel nutzen die Ihnen zustehen aber auch dazu werden Sie beraten. Dennoch werden bei dieser Energieberatung keine Fördermittel-Anträge oder Energieausweise ausgestellt.
Was ist ein Sanierungskonfigurator?
Der durch den Bund zur Verfügung gestellte Sanierungskonfigurator, stellt Ihnen als Besitzer der Immobilie bereits vor der Energieberatung den Energiebedarf Ihres Gebäudes dar. Eine Energieberatung eines Experten oder ein erforderlicher Energieausweis wird durch den Sanierungskonfigurator dennoch nicht ersetzt. Die Plausibilität eines Energieausweises lässt sich nichtsdestotrotz mit diesem Tool grob errechnen. Zusätzlich dazu kann es die verschiedenen Auswirkungen bei möglichen Vorhaben simulieren, wie beispielsweise ein Heizungsaustausch oder eine zusätzlich angebrachte Wärmedämmung. Sie finden mit dem Konfigurator die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen heraus, sowie die möglichen staatlichen Fördermittel, die beantragt werden müssen.
Welche Aussagen treffen die Energiekennziffern?
Energiekennzahlen helfen Wohneinheiten in ganz Deutschland dabei Gebäude im Hinblick auf die energetische Beschaffenheit zu vergleichen. Doch sie bringen keinen unmittelbaren Rückschluss auf die in der Zukunft zu erwartenden Energiekosten und den Energieverbrauch. Sie haben auf die reine Ausweiserstellung keinen Einfluss und sind von vielen Faktoren abhängig.
Die zum Zeitpunkt der Ausweiserstellung gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt als Fundament für jeden Energieausweis. Die Verordnung hat sich in der Vergangenheit schon einige Male geändert, somit können ältere Energieausweise nicht mit neueren verglichen werden. Sie werden mithilfe der Kennziffern unterschiedlich anhand der geltenden EnEV eingeschätzt. Es stellt sich heraus, dass viele Gebäude und Wohneinheiten in älteren Energieausweisen besser bewertet sind als in den aktuellen. Der Zeitpunkt der Ausstellung des Ausweises spielt also beim Vergleich dieser eine essenzielle Rolle. Der Endenergiebedarf ist heutzutage eine fundamentale Kennziffer für jedes Gebäude.
Zur Erinnerung
Wie unterscheiden sich der bedarfsorientierte und verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohngebäude?
Der bedarfsorientierte Energieausweis
- eine umfassende Analyse bildet die Grundlage: Ein Energieberater oder Sachverständiger beurteilt den zu erwartenden Energiebedarf, indem der Zustand der Gebäudehülle und der Haustechnik analysiert wird. Energiebedarfsdaten, Wärmeverlust und mögliche Abweichungen werden dabei dargestellt.
- Heutzutage Gesetzlich vorgeschrieben für Ein- bis Vierfamilienwohnhäuser: Für alle Gebäude, die vor 1977 gebaut und noch nicht energetisch saniert wurden, gilt dies. Falls keine oder nur unzulässige Verbrauchswerte gegeben sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis verpflichtend. Grundsätzlich kann er aber für jede Immobilie erstellt werden.
Der Verbrauchsausweis
- gibt Auskunft über den witterungsbereinigten Verbrauch der Immobilie über den Zeitraum der vergangenen drei Jahre.
- kann auf der Grundlage des nachgewiesenen Energieverbrauchs durch Rechnungsbelege (Heizkostenabrechnung) erstellt werden.
- wird teilweise kritisch bewertet, da der Verbrauch abhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Nutzungsverhalten ist.
Für welche Gebäude muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Für alle Gebäudearten, egal ob Alt- oder Neubau und Wohn- oder Nichtwohngebäude, ist der Energieausweis verpflichtend, falls diese Immobilie verkauft oder vermietet werden sollen. Nur kleine Gebäude mit unter 50 m2 Nutzfläche und Baudenkmäler sind von dieser Pflicht befreit.
Wir freuen uns darauf, dass Sie diesbezüglich telefonisch oder per mail Kontakt mit uns aufnehmen. Bei weiteren oder speziellen Fragen zu Ihrer Situation helfen wir Ihnen gerne weiter!
Stich- und Schlagwörter, die Sie im Zusammenhang mit Energieausweisen hören oder lesen werden.
Zu den untenstehenden und weiteren Begriffen stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zur Seite. Ich erkläre Ihnen gerne die Zusammenhänge und stehe Rede und Antwort dazu.
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