Sachverständigenbüro Hermanns
Immobilienbewertung fürs Finanzamt

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Zertifiziert durch IQ-Zert nach DIN ISO 17024, was unsere Gutachter den öffentlich bestellten gleichstellt.

Bewertung
fürs Finanzamt

Wenn Sie eine Immobilie erben oder verschenken, setzt das Finanzamt für die Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer oft einen rein schematisch ermittelten Wert an. Dieser steuerliche Wert liegt nicht selten weit über dem eigentlichen Marktwert des Objekts, was für Erben und Beschenkte eine unnötig hohe Steuerlast bedeutet. Ein qualifiziertes verkehrswertgutachten finanzamt bietet Ihnen gemäß § 198 Bewertungsgesetz (BewG) die rechtssichere Grundlage für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts. 

Das Sachverständigenbüro Hermanns unterstützt Sie als DEKRA-zertifiziertes und nach DIN ISO 17024 zertifiziertes Expertenteam dabei, Ihre Rechtsposition zu sichern, gesetzliche Freibeträge voll auszuschöpfen und Ihre Steuerbelastung wirksam zu senken.

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Erstellung eines professionellen Gutachtens fürs FInanzamt
  • Garantierte Rechtssicherheit: Sie erhalten ein vollumfänglich gerichtlich und behördlich anerkanntes Gutachten nach § 194 BauGB durch nachgewiesene Personen- und Sachverständigenzertifizierung.

  • Spürbare Steuerersparnis: Der fristgerechte Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts schützt Sie effektiv vor überhöhten Forderungen der Finanzbehörde.

  • Transparente Abwicklung: Sie profitieren von einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch, schnellen Terminen vor Ort in NRW sowie fairen Festpreisen.

Wie das Finanzamt den Immobilienwert bei Erbschaft und Schenkung ermittelt

Bei einer Erbschaft oder wenn Eltern ihren Kindern eine Immobilie schenken, nutzt das Finanzamt typisierte Verfahren nach dem Bewertungsgesetz. Je nach Objektart wird der Immobilienwert über das Vergleichswertverfahren bei Eigentumswohnungen, das Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten oder das Sachwertverfahren bei Ein- und Zweifamilienhäusern ermittelt. Diese Berechnungen stützen sich hauptsächlich auf den pauschalen Bodenrichtwert sowie allgemeine statistische Daten. Individuelle Besonderheiten, erhebliche Bauschäden, energetischer Sanierungsstau oder ungünstige Grundrisse bleiben bei dieser pauschalen Ermittlung unberücksichtigt.

Deshalb fällt der behördlich ermittelte Wert der Immobilie häufig deutlich höher aus als der reale Preis, den Sie bei einem Verkauf erzielen würden. Welche Gutachtenarten erkennt das Finanzamt zur Wertermittlung an? Kurze Online-Schätzungen oder einfache Maklerbewertungen reichen für steuerliche Zwecke keineswegs aus. Die Behörde verlangt zwingend ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten von qualifizierten Sachverständigen, um den niedrigeren Markt- beziehungsweise Verkehrswert rechtssicher nachzuweisen.

Was tun, wenn der Immobilienwert beim Finanzamt zu hoch angesetzt ist?

Sobald Ihnen der Steuerbescheid zugeht, sollten Sie unverzüglich handeln. Die gesetzliche Frist für einen Einspruch gegen die Feststellung des Grundbesitzwerts beträgt genau einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Legen Sie fristgerecht Einspruch ein und kündigen Sie die Nachreichung eines zertifizierten Immobiliengutachtens an. Mit diesem Vorgehen stoppen Sie die endgültige Festsetzung Ihrer Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.

Für die Erstellung des Gutachtens benötigen zertifizierte Sachverständige relevante Unterlagen wie einen aktuellen Grundbuchauszug, eine Flurkarte des Grundstücks, Bauzeichnungen, Grundrisse, Wohnflächenberechnungen sowie den Energieausweis. Bei vermieteten Objekten sind zudem Mietverträge und Nachweise über bestehende Mängel erforderlich.

Grundsätzlich gibt es für ein solches Gutachten kein starres Ablaufdatum. Entscheidend ist, dass sich das Verkehrswertgutachten exakt auf den steuerlich relevanten Stichtag bezieht. Bei einer Erbschaft ist dies der Todestag des Erblassers, bei einer Schenkung der Tag der notariellen Übertragung. Sofern sich der Zustand des Gebäudes seit dem Stichtag nicht grundlegend verändert hat, bleibt die Bewertung dauerhaft verwertbar.

Der Ablauf Ihrer Immobilienbewertung beim Sachverständigenbüro Hermanns

    Damit Sie Ihren Anspruch auf den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ohne Aufwand durchsetzen, führt Sie unser erfahrenes Team transparent durch jeden Schritt.

    1. Unverbindliches Erstgespräch: Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenfrei und schätzen die Erfolgsaussichten für eine Senkung Ihrer Steuerlast realistisch ein.

    2. Vor-Ort-Termin & Fachanalyse: Unsere DEKRA-zertifizierten Immobiliengutachter führen eine umfassende Objektbesichtigung durch, erfassen Bauschäden und bewerten Lage sowie Substanz.

    3. Erstellung & Einreichung: Sie erhalten ein vollumfänglich anerkanntes Verkehrswertgutachten, das Sie direkt beim Finanzamt oder Gericht als Nachweis vorlegen können.

Typische Anlässe für ein Gutachten bei Erbe, Schenkung und Übertragung

Eine professionelle Bewertung Immobilie ist in zahlreichen Lebenssituationen unverzichtbar, um Vermögen zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden. Das Sachverständigenbüro Hermanns garantiert Ihnen mit Standorten in Langenfeld und Solingen sowie aktiver Präsenz in Düsseldorf, Köln und ganz NRW eine neutrale, unabhängige und fachlich exzellente Gutachtenerstellung. Unsere hervorragende 5,0-Sterne-Google-Reputation unterstreicht die hohe Zufriedenheit unserer Kunden.Erbschaft einer Immobilie: Ermittlung des tatsächlichen Werts zum Stichtag, damit Erben keine überhöhte Erbschaftsteuer zahlen müssen.Schenkung an Kinder: Frühzeitige Übertragungen von Häusern oder Grundstücken planen, um steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen.Einspruch und Gegenbeweis: Wirksames Vorgehen gegen fehlerhafte Steuerbescheide, wenn der festgesetzte Wert den tatsächlichen Wert der Immobilie deutlich übersteigt.

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Immobiliengutachter Jürgen Hermanns

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Lassen Sie Ihren Steuerbescheid nicht ungeprüft bestehen. Wenn das Finanzamt eine Immobilie zu hoch bewertet hat oder Sie eine Schenkung beziehungsweise Erbschaft vorausschauend planen, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie das Sachverständigenbüro Hermanns, sichern Sie sich Ihre vertrauliche Erstberatung und sparen Sie bares Geld bei Ihrer Steuerfestsetzung.

Unsere Dienstleistungen

Persönliche Begleitung und Beratung im Bewertungsprozess – oft unerlässlich für Ihre Entscheidung und Machbarkeit

Die vielen Jahre Erfahrung bei Kauf und Verkauf von Immobilien haben uns geprägt, auf Feinheiten zu achten, ohne jedoch den neutralen Blick für das Wesentliche zu verlieren – DEN ANGEMESSENEN PREIS.

Eine fachkundige Beratung und Bewertung Ihrer Immobilie im Kerngebiet Langenfeld, Hilden, Monheim, Solingen, Leichlingen, Leverkusen, Düsseldorf, Köln stellen wir sicher, ebenso ein kostenfreies Erstgespräch!

Für Bewertungen, die über das genannte Kerngebiet hinausgehen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Weitere Dienstleistungen

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Kurzgutachten
  • Marktwertermittlung (Wertindikation)
  • Unterstützung bei Modernisierungseinschätzungen
  • Wohnflächenermittlung, Prüfung auf Plausibilität
  • Erstellung von Energieausweisen
  • Beschaffung fehlender notwendiger Objektunterlagen; Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden
  • Begutachtung von erkennbaren Bauschäden
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