Sachverständigenbüro für Immobilien­bewertung und Kaufberatung

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Zertifiziert durch IQ-Zert nach DIN ISO 17024, was unsere Gutachter den öffentlich bestellten gleichstellt.

Wertgutachten Krefeld Immobilien

Im Erbfall: Wenn mehreren Erben eine Immobilie hinterlassen wird, von einem Eigentümer nach seinem Tod, sollte ein Gutachten erstellt werden. Die Erfahrung zeigt, dass in Erbengemeinschaften häufig ein Streit über den Wert eines Objekts entsteht. Immer weder wird der Wert deutlich überschätzt, dies kann ein Gutachten vermeiden.

Eine Berechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer: Die Berechnung der Steuern erfolgt durch das Finanzamt aus eigener Einschätzung. Eine zu hohe Bewertung soll korrigiert werden, dies gelingt nur mit einem Gutachten.

Eine Scheidung: Eine Immobilie ist Teil der ehelichen Zugewinngemeinschaft, hier wird für eine Aufteilung des Vermögens der präzise Wert benötigt.

Verkehrswertgutachten Krefeld

Z.B. zur sicheren Bewertung bei Erb- oder Scheidungsangelegenheiten, Betreuungsangelegenheiten oder Erbschaftsauseinandersetzungen werden umfangreiche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellt.

Kurzgutachten Krefeld

Ca. 20 Seiten umfasst ein Kurzgutachten. Dargestellt und beschrieben werden die Grundzüge der Datenermittlung und bauliche wesentliche Elemente. Das Ergebnis ist eine Wertexpertise. Beispielsweise eignet sich ein Kurzgutachten, um festzustellen welchen Verkehrswert im Rahmen von Kauf- und Verkaufsprozessen vorliegt.

Unsere Dienstleistungen

Persönliche Begleitung und Beratung im Bewertungsprozess – oft unerlässlich für Ihre Entscheidung und Machbarkeit

Die vielen Jahre Erfahrung bei Kauf und Verkauf von Immobilien haben uns geprägt, auf Feinheiten zu achten, ohne jedoch den neutralen Blick für das Wesentliche zu verlieren – DEN ANGEMESSENEN PREIS.

Eine fachkundige Beratung und Bewertung Ihrer Immobilie im Kerngebiet Langenfeld, Hilden, Monheim, Solingen, Leichlingen, Leverkusen, Düsseldorf, Köln stellen wir sicher, ebenso ein kostenfreies Erstgespräch!

Für Bewertungen, die über das genannte Kerngebiet hinausgehen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Weitere Dienstleistungen

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Kurzgutachten
  • Marktwertermittlung (Wertindikation)
  • Unterstützung bei Modernisierungseinschätzungen
  • Wohnflächenermittlung, Prüfung auf Plausibilität
  • Erstellung von Energieausweisen
  • Beschaffung fehlender notwendiger Objektunterlagen; Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden
  • Begutachtung von erkennbaren Bauschäden

Klassische Bewertungsanlässe in Krefeld

  • Trennung / Scheidung
  • Erwerb oder Verkauf von Grundbesitz
  • Erbauseinandersetzung
  • Beleihungswertermittlung
  • Betreuungsangelegenheiten
  • Vermögenswertermittlung zum Stichtag, z.B. zur Feststellung von Anfangs- bzw. Endvermögen
  • Erbschaft / Schenkung z.B. zur Vorlage beim Finanzamt
  • Versicherung – Vermeidung von Über- oder Unterversicherung
  • Finanzierungsvorhaben – privat als auch gewerblich, z.B. für Eigenkapitalnachweis
  • Sonstige Vermögensauseinandersetzungen


Gutachten Krefeld

Unser Kunde erhält ein Gutachten durch Auswertung der Begehung, Sichtung von Unterlagen, Verträgen, Datenaufnahme, spezifischen Eigenschaften und Merkmalen. Dieses zeigt den aktuellen und objektspezifischen Wert der Immobilie zum aktuellen Zeitpunkt wieder.

Das Resultat/ Ergebnis (§194 BauGB) ist ein Verkehrswertgutachten, Wohn- und Gewerbeimmobilien, für unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum.

Es umfasst als Verkehrswertgutachten folgenden Inhalt:

  • Ermittlung des amtlichen Bodenwertes
  • Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten nach Bedarf
  • Ausführliche Lagebeschreibung (Makro- / Mikrolage)
  • Außen- und Innenfotos der Immobilie
  • Objektbeschreibung unter Berücksichtigung der Bau- und Ausstattungsmerkmale
  • Beschreibung der dazugehörenden baulichen Anlagen
  • Ausführliche Begründung der Verfahrenswahl (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren)
  • Aufführung vorhandener offensichtlicher Schäden, Mängel
  • Ableitung des Verkehrswertes entspr. §194 BauGB mit ausführlicher Begründung
  • Objektunterlagen (z. B. Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Lageplan etc.)
Unser Ratgeber

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