Sachverständigenbüro für Immobilien­bewertung und Kaufberatung

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Zertifiziert durch IQ-Zert nach DIN ISO 17024, was unsere Gutachter den öffentlich bestellten gleichstellt.

Wertgutachten Langenfeld Immobilien

Im Erbfall: Sobald der Eigentümer einer Immobilie mehrere Erben nach seinem Tod hinterlässt, sollte unbedingt ein Gutachten erstellt werden. Nicht selten kommt es zwischen den Erben zum Streit, um den Wert des Objekts. Dabei passiert es häufig, dass ein Wert überschätzt wird. Um dies zu vermeiden empfiehlt sich ein Gutachten.

Bei einer Berechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer: Aus eigener Einschätzung des Finanzamts werden diese Steuern berechnet. Nur mithilfe eines Gutachtens kann, bei einer zu hohen Bewertung, eine Korrektur erfolgen.

Im Falle einer Scheidung: Sobald eine Immobilie Teil der ehelichen Zugewinngemeinschaft ist, wird, mithilfe des genauen Wertes des Objekts, das Vermögen gerecht aufteilt.

Verkehrswertgutachten Langenfeld

Nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch) werden umfangreiche Verkehrswertgutachten, beispielsweise zur sicheren Bewertung bei Erb- oder Scheidungsangelegenheiten, Betreuungsangelegenheiten oder Erbschaftsauseinandersetzungen, erstellt.

Kurzgutachten Langenfeld

In einem Kurzgutachten werden die Grundzüge der Datenermittlung beschrieben und die wesentlichen baulichen Elemente dargestellt. Solch ein Kurzgutachten beläuft sich auf ca. 20 Seiten und hat als Ergebnis eine Wertexpertise. Beispielsweise eigenen sich Kurzgutachten besonders gut, um den Verkehrswert, im Rahmen von Kauf- und Verkaufsprozessen, festzustellen.

Unsere Dienstleistungen

Persönliche Begleitung und Beratung im Bewertungsprozess – oft unerlässlich für Ihre Entscheidung und Machbarkeit

Die vielen Jahre Erfahrung bei Kauf und Verkauf von Immobilien haben uns geprägt, auf Feinheiten zu achten, ohne jedoch den neutralen Blick für das Wesentliche zu verlieren – DEN ANGEMESSENEN PREIS.

Eine fachkundige Beratung und Bewertung Ihrer Immobilie im Kerngebiet Langenfeld, Hilden, Monheim, Solingen, Leichlingen, Leverkusen, Düsseldorf, Köln stellen wir sicher, ebenso ein kostenfreies Erstgespräch!

Für Bewertungen, die über das genannte Kerngebiet hinausgehen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Weitere Dienstleistungen

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Kurzgutachten
  • Marktwertermittlung (Wertindikation)
  • Unterstützung bei Modernisierungseinschätzungen
  • Wohnflächenermittlung, Prüfung auf Plausibilität
  • Erstellung von Energieausweisen
  • Beschaffung fehlender notwendiger Objektunterlagen; Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden
  • Begutachtung von erkennbaren Bauschäden

Klassische Bewertungsanlässe Langenfeld

  • Ermittlung eines Vermögenswertes zum Stichtag (z.B. zur Feststellung von Anfangs- bzw. Endvermögen)
  • Sonstige Vermögensauseinandersetzungen
  • Betreuungsangelegenheiten
  • Versicherung – Vermeidung von Über- oder Unterversicherung
  • Beleihungswertermittlung
  • Finanzierungsvorhaben – privat als auch gewerblich (z.B. für Eigenkapitalnachweis)
  • Scheidung / Trennung
  • Erbauseinandersetzung
  • Erwerb oder Verkauf von Grundbesitz
  • Schenkung / Erbschaft (z.B. zur Vorlage beim Finanzamt)


Gutachten Langenfeld

Durch bestimmte Vorgehen erhält unser Kunde ein Gutachten, welches den objektspezifischen und aktuellen Wert der Immobile widerspiegelt. Zu diesen Vorgehen zählen die Begehung, Datenaufnahme, Verträge, spezifische Eigenschaften, Sichtung von Unterlagen und besondere Merkmale.

Somit erhält unser Kunde als Ergebnis ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, für unbebaute und bebaute Grundstücke, wie auch Wohn- und Gewerbeimmobilien und Wohnungs- und Teileigentum.

Im Wesentlichen umfasst das Verkehrswertgutachten folgende Inhalte:

  • Ermittlung des amtlichen Bodenwertes
  • Innen- und Außenfotos der Immobilie
  • Objektunterlagen (z.B. Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Lageplan, etc.)
  • Ausführliche Lagebeschreibung (Makro- / Mikrolage)
  • Ausführliche Begründung der Verfahrenswahl (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren)
  • Beschreibung der dazugehörigen baulichen Anlagen
  • Ableitung des Verkehrswertes gemäß § 192 BauGB mit ausführlicher Begründung
  • Objektbeschreibung unter Berücksichtigung des Bau- und Ausstattungsmerkmale
  • Aufführung vorhandener offensichtlicher Mängel, Schäden
  • Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten nach Bedarf
Unser Ratgeber

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