Ihr Energieausweis für Köln - Jetzt erstellen lassen

Sie benötigen einen neuen Energieausweis für Ihre Immobilie in Köln? So finden Sie einen geeigneten Ausweisaussteller in Köln. Erfahren Sie mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema. Die Energieausweise haben zum Ziel, Immobilien “energetisch“ vergleichbar zu machen. Welche Verbräuche und Energiekosten können Käufer und Mieter erwarten? Aber wie kann das funktionieren?

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist sozusagen ein “Steckbrief” für Wohngebäude. Energieausweise vermitteln mit unterschiedlichen Kennziffern ein klares Bild von der Energieeffizienz eines Gebäudes. In diesem Dokument finden Sie auch Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung.

Zu Beginn eine kurze Erklärung

  • Nur Personen mit einer besonderen Qualifizierung sind zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt.
  • Neuere Dokumente erhalten eine Registriernummer, die behördlichen Kontrollen dient.
  • Bedarfsausweise sind kostspieliger als Verbrauchsausweise und liefern dafür aber meist präzisere, aussagekräftigere Informationen und Daten.

Achtung: Wenn Wohnraum verkauft oder neu vermietet werden soll, dann brauchen Sie einen Energieausweis.

Für den Fall, dass der Eigentümer einer Immobilie bei Vermietung oder Verkauf keinen rechtsgültigen Energieausweis vorlegen kann, begeht er eine Ordnungswidrigkeit Sinne des § 8 Abs. 1 des Energieeinsparungsgesetzes. Ein rechtsgültiger Energieausweis liegt auch dann nicht vor, wenn die Angaben darin nicht vollständig oder fehlerhaft sind. Gleiches gilt, wenn in Immobilienanzeigen (egal ob im Internet oder in Zeitungen) die vorgeschriebenen Pflichtangaben zum Energieausweis nicht veröffentlicht werden.


Unsere Dienstleistungen

Beratungsleistung
Beratungsleistung

Hier bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick der Dienstleistungen, welche selbstverständlich auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Gutachten
Gutachten

Umfangreiche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB sowie Kurzgutachten

Pflichtteils­anspruch
Pflichtteils­anspruch

Im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsanspruch sind oft spezielle Gutachten erforderlich.

Kaufberatung
Kaufberatung

Wer sich heute für den Erwerb einer gebrauchten Wohnimmobilie, bzw. Bestandsimmobilie entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass eine richtige oder falsche Entscheidung starke finanzielle Auswirkungen haben kann.

Energieausweis
Energieausweis

Sie benötigen einen neuen Energieausweis? So finden Sie einen geeigneten Ausweisaussteller, erfahren mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und erhalten wertvolle Tipps und Informationen rund um dieses Thema.

Benötige ich immer einen Energieausweis?

Falsch ist, dass jeder Haus- und Wohnungsbesitzer grundsätzlich einen Ausweis benötigt!

Wenn Sie bereits in Ihrem eigenen, fertigen Haus wohnen, brauchen Sie trotz Aussagen mancher Anbieter keinen Energieausweis. Ergo müssen nicht alle Hausbesitzer automatisch verpflichtend einen Energieausweis besitzen.

Für welche Immobilien ist ein bedarfsorientierter Energieausweis Pflicht?

Eigentümer von Immobilien können wählen, ob sie beim Verkauf einen verbrauchs- oder einen bedarfsorientierten Energieausweis beantragen. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der aufwändigere Bedarfsausweis Pflicht ist:

  • Das trifft zu für alte Bestandsgebäude, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und in denen es bis zu vier Wohnungen gibt.
  • Von dieser Pflicht ausgenommen sind Gebäude, die nach 1977 energetisch saniert wurden. Dann reicht ein Verbrauchsausweis.
  • Bei Gewerbeimmobilien greift diese Regelung nicht und es genügt auch bei älteren Gebäuden der Verbrauchsausweis. Kompliziert wird es bei Mischgebäuden. Wenn weder Gewerbe- noch Wohnnutzung dominiert, werden die Gebäudeteile getrennt behandelt.

Der Bedarfsausweis bildet den theoretischen Energiebedarf, beispielsweise eines Einfamilienhauses oder auch eines Mehrfamilienhauses ab. Grundlage des Bedarfsausweises ist eine technische Bestandsaufnahme, welche von einem Fachmann erstellt wird. Für die Berechnung der Werte von Wohngebäuden werden technische Details, wie zum Beispiel Zustand von Wänden, deren Isolierung, Fenstern und der Anlagentechnik (Heiz- und Lüftungsanlage beziehungsweise die Verwendung erneuerbarer Energien wie Solartechnik) herangezogen. Nicht zur Berechnung herangezogen wird das individuelle Verbrauchsverhalten der Bewohner eines Wohngebäudes. Das große Plus dieses Ermittlungsverfahrens ist das Aufdecken von energetischen Schwachstellen bei Gebäuden. Messungen vor Ort sind nicht erforderlich, da die Energiekennwerte unter Annahme standardisierter Rahmenbedingungen für Witterung und Nutzerverhalten berechnet werden.


weitere Dienstleistungen
weitere Dienstleistungen
  • Beleihungswertermittlung
  • Begutachtung von erkennbaren Bauschäden
  • Unterstützung bei Modernisierungseinschätzungen
  • Wohnflächenermittlung, Prüfung auf Plausibilität
  • Erstellung von Energieausweisen
  • Beschaffung fehlender notwendiger Objektunterlagen; Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden

Ratgeber: Immobilienerbschaft – Hürden, Chancen, Wissenswertes

Wussten Sie, dass über die Hälfte der Erbfälle in Deutschland eine Vererbung der Immobilie beinhalten?
Dabei wechseln hohe Summen in kürzester Zeit ihre Besitzer. Vielleicht wissen Sie, dass Sie in absehbarer Zeit eine Immobilie erben werden.

Ratgeber Immobilienerbschaft

Ausnahmen für Gebäude und Häuser:

  • Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern
  • Verkauf eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses
  • Abrisshäuser

Welche Arten von Energieausweis gibt es grundsätzlich?

Arten von Energieausweisen:

Unterschieden wird zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis führen oft zu verschiedenen Einschätzungen über den Energiestandard. Der Grund ist, dass die notwendigen Daten auf verschiedenen Wegen erhoben oder berechnet werden

  • Die kostspieligere Variante ist der Bedarfsausweis, dieser hat mehr Aussagekraft.
  • die Verbrauchsausweise hingegen sind etwas günstiger.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise sind grundsätzlich bei allen Varianten 10 Jahre lang gültig.

Ausstellung eines Energieausweises, aber wie?

Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur Personen mit einer besonderen Qualifizierung berechtigt. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen nur Personen mit besonderer Aus- oder Weiterbildung und dazugehöriger Berufspraxis Energieausweise erstellen. Die EnEV zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Personen, wie z.B. Architekten, Physiker, Ingenieure oder auch Handwerker. Ein amtliches Zertifikat der Zulassung ist leider nicht vorhanden. Auf Grund dessen, sind für Sie als Hausbesitzer und Auftraggeber verlässliche Angaben von Nöten, damit die Anforderungen der EnEV erfüllt werden können. Wenn Personen, ohne dazu berechtigt zu sein z.B. vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise ausstellen oder Modernisierungsempfehlungen aussprechen und festhalten, begehen diese eine Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld in Höhe von 15.000 € bestraft werden.

Unser Tipp für Sie ist: Vergleichen Sie unterschiedliche Angebote von Anbietern und holen Sie sich Informationen über die Qualifikationen und Fachkenntnisse ein. Eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung sollten Sie erwarten können und sich ggf. vorzeigen lassen, damit die eventuell entstehenden Ansprüche bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis abgedeckt sind.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis erstellen?

Der Verbrauchsausweis nutzt nur die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre, die vom Verhalten der Bewohner abhängen. Empfohlen wird von der dena der Bedarfsausweis, weil hier zur Ausstellung anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten der Energiebedarf (unabhängig vom Nutzerverhalten) berechnet wird. Der energetische Zustand des Hauses und mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen. Herzstück eines jeden Energieausweises ist die Farbskala mit den Effizienzklassen A+ bis H, zur besseren Orientierung.

Datenerhebung

Eine Besichtigung oder Begehung des Gebäudes ist nicht zwingend erforderlich, jedoch absolut ratsam. Der Aussteller ist verpflichtet, die übermittelten Daten auf Plausibilität zu prüfen. Wir empfehlen daher, dass ein Experte einen Bedarfsausweis nach einer Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ausstellt.

Die Form und die Qualität der Datenerhebung ist dann wichtig, wenn ein Käufer die Richtigkeit des Energieausweises, nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung anzweifelt. Schützen Sie sich vor Schadenersatzforderungen indem Sie zuvor mit großer Sorgfalt gehandelt haben und der Ausweisaussteller das Gebäude besichtigt und eine aufwändigere Datenerhebung vorgenommen hat. Eine Energieberatung ist an einen Vor-Ort-Termin geknüpft; besteht die entsprechende Qualifikation, kann man die Energieberatung mit der Erstellung eines Energieausweises zusammen durchführen.

Achtung: Meiden Sie Billig- und Schnäppchenangebote! Hier verbergen sich meist Verbrauchsausweise mit Datenerhebung per Internet und Online- oder Postzustellung des Dokuments, ohne dass der Aussteller das Gebäude vor Ort besichtigt hat. Es ist zwar grundsätzlich nicht verboten, aber es gibt bereits bei der Datenerhebung erhebliche Fehler. Lassen Sie sich nicht von umfangreichen Fragebögen für die Datenaufnahme abschrecken. Es kann nur ein korrekter Energieausweis erstellt werden, wenn ausreichend Informationen vorliegen. Wenn der Aussteller nicht vor Ort war, ist es umso wichtiger, dass die ihm gelieferten Daten fachmännisch erhoben wurden.

Kosten

Energieausweise werden bereits ab 200 Euro angeboten und sind aussagekräftig. Verbrauchsausweise sind deutlich günstiger als Bedarfsausweise, diese bedeuten weniger Aufwand bei der Datenerhebung. Genaue Kosten hängen von der Komplexität des Gebäudes ab, von der Gebäudegröße, dem Heizsystem, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile und den Bauunterlagen ab. Entspricht der Ausweis nicht den gesetzlichen Vorgaben, können Sie als Auftraggeber vom Aussteller eine kostenlose Nachbesserung verlangen. Kommt dieser, der Pflicht nicht nach, können Sie nach Fristsetzung weitere Rechte geltend machen. Keine Vorkasse zahlen, bestehen Sie erst auf die Lieferung eines vollständigen Ausweises und fordern Sie bei mangelhafter Lieferung/ Leistung eine kostenlose Nachbesserung ein.

Wie finden Sie einen seriösen Ausweisaussteller?

Seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden zu können ist erstmal schwierig, doch wenn Sie auf bestimmte Merkmale achten, ist es durchaus möglich. Es ist leider nicht auszuschließen, dass manche Anbieter mal eben auf die Schnelle cashmachen möchten und neue Hausbesitzer zum Erstellen eines Energieausweises drängen. Merken Sie sich, dass nur Personen mit einer besonderen Qualifikation einen Energieausweis ausstellen dürfen.

Achtung: Lassen Sie sich als Hausbesitzer und Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung geben, dass der Aussteller Energieausweise erstellen darf bzw. dazu berechtigt ist. Lassen Sie sich ggf. Referenzen zeigen oder nennen. Die reine, formale Zulassung reicht nicht wirklich aus, denn diese trifft keine Aussage über seine Qualifikationen. Unser Tipp für Sie ist: Vergleichen Sie unterschiedliche Angebote von Anbietern und holen Sie sich Informationen über die Qualifikationen und Fachkenntnisse ein. Eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung sollten Sie erwarten können und sich ggf. vorzeigen lassen, damit die eventuell entstehenden Ansprüche bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis abgedeckt sind. Vor Ihrer Entscheidung für einen Ausweisaussteller, stellen Sie sicher, dass dieser die folgenden Leistungen zusichert. Durch diese Forderungen tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Verbesserung des Qualitätsstandards bei.

  • Vertrag mit Leistungsbeschreibung
  • Datenschutzzusicherung für übermittelte und errechnete Daten
  • Berufshaftpflichtversicherung, die eventuell entstehende Ansprüche bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis abdecken kann
  • Schriftliche Bestätigung aller Daten und Angaben, die von Ihnen übermittelt und für die Erstellung des Ausweises genutzt wurden

Wie finden Sie einen geeigneten Ausweisaussteller in Köln?

Die Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme ist eine Datenbank mit Energieberatern, deren Qualifikation regelmäßig überprüft werden. Die Wahl aus dieser Liste von Ausstellern ist empfehlenswert, wenn Sie eine Modernisierung des Gebäudes planen. Nur hier aufgeführte Personen dürfen als Sachverständige die Bestätigungen erstellen, die Sie für die Beantragung von KfW-Fördermitteln benötigen.

Berechtigte Aussteller finden Sie auch auf einer weiteren Liste. Die Voraussetzung für die Aufnahme in der dena-Liste (Datenbank) ist, dass die Aussteller die Qualifikationsanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachweisen müssen.

Sie finden weitere Listen auf den Internetseiten der Ingenieurkammern und der Architektenkammern. Diese Listen können nach Themen gefiltert werden.

Registriernummern und Kontrollen

Jeder Energieausweis oder Energiepass bekommt seit Mai 2014 eine Registriernummer. Beantragt wird diese beim Deutschen Institut für Bautechnik durch den Aussteller.

Die Registriernummer dient den zuständigen Behörden zur stichprobenartigen Kontrolle der Energieausweise, hier steht die Qualität der Dokumente im Vordergrund, damit diese kontinuierlich verbessert werden können. Erhebliche Qualitätsmängel wurden unter anderem durch die Verbraucherzentralen festgestellt, daher soll ein gewisser Anteil der neuen Energieausweise anhand der Registriernummern überprüft werden.

Die Aussteller sind verpflichtet, Kopien der von ihnen ausgestellten Energieausweise zwei Jahre lang aufzubewahren und den Kontrollbehörden auf Verlangen zu übergeben. Dabei sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Modernisierungsempfehlungen

Hier fragt der Aussteller danach, welche nachträglichen Maßnahmen in welchem Jahr durchgeführt worden sind, z.B. (Wärmedämmung, Außenwände, Kellerdecke, Spitzboden, Austausch der Fenster, Verglasung, Dämmung von Heizleitungen, Thermostatventile, Solar- oder Lüftungsanlagen). Auch bei Verbrauchsausweisen sollten Sie Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen einfordern. Angaben dazu benötigt der Aussteller zur vorgeschriebenen Prüfung der Daten auf Plausibilität. Eine Nichterhebung führt zum Verdacht, dass dieser Aussteller seinen Verpflichtungen nicht vollumfänglich nachkommt.

Energieausweise enthalten auf Seite 4 eine kurze Empfehlung zur Modernisierung des Gebäudes. Der Ausweisaussteller gibt zu den Empfehlungen an, ob diese als Einzelmaßnahmen oder in Zusammenhang mit größeren Modernisierungen durchgeführt werden können. Es sind allerdings nur Hinweise. Diese Empfehlungen auf dem Energieausweis sollen dem Eigentümer und Eigentümerinnen dazu bringen, über die Modernisierung ihres Gebäudes nachzudenken und diese anzustoßen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Vor einer geplanten energetischen Sanierung sollte man eine Energieberatung nutzen. Hier können verschiedene Sanierungsvarianten aufgezeigt werden und umfassendere Maßnahmenvorschläge unterbreitet werden. Der Energieberater kann dann, gezielter und effizienter auf die Vorstellungen und das finanzielle Budget eingehen.

Vor allem macht dann eine Energieberatung Sinn, wenn man vor einer geplanten Modernisierung steht und man nur als Energieausweis, einen Verbrauchsausweis hat. Ein Bedarfsausweis liefert einfach konkretere Indizien auf die Schwachstellen des Gebäudes und kann als Grundlage für eine weitere Beratung nutzen. Nach einer erfolgten Modernisierung lässt sich ein Bedarfsausweis mit geringerem Aufwand aktualisieren und auf den neusten Stand bringen. Hier wird dann der verbesserte Standard des Gebäudes dokumentiert.

Achtung: Gebäudedaten für den Bedarfsausweis sind meistens nach einem vereinfachten Verfahren ermittelt worden. Zwar zulässig, um die erforderlichen Kennwerte zu berechnen, aber Vorsicht, denn diese Vereinfachungen sind für den EnEV-Nachweis bei dem Antrag auf Fördermittel oder einer Sanierung für ein KfW-Effizienzhaus nicht erlaubt.

Energieberatung für Wohngebäude

Das BAFA unterstützt eine Energieberatung für Wohngebäude (“Vor-Ort-Beratung”). Ein registrierter Energieberater der BAFA ermittelt den energetischen Ist-Zustand eines Hauses und erstellt auf Grundlage dieser Daten ein Sanierungskonzept. Es werden Beratungen zu Ein- und Zwei-Familienhäusern mit bis zu 800 Euro gefördert. Dabei wird die Anlagentechnik z.B. Heizung und Warmwasser, und die thermische Hülle z.B. Dach, Boden, Fassade, Türen, Fenster mit einbezogen. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst. Die daraus resultierenden, errechneten Energiekennwerte können, wenn bereits im vornherein abgeklärt, gleichzeitig mit der Beratung in den Energieausweis übertragen werden.

Bei einer Verbindung von einem Energieausweis und einem BAFA-Energieberatungsbericht, müssen Sie einen Energieberater beauftragen, der nicht nur nach EnEV berechtigt ist, Energieausweise auszustellen, sondern auch beim BAFA zugelassen ist. Bei einer geplanten Modernisierung ist es wichtig und ratsam darauf zu achten. BAFA-anerkannte Berater finden Sie auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Darüber hinaus sind viele der gelisteten Berater berechtigt, als Sachverständige die benötigten Bestätigungen für KfW-Fördermittel auszustellen.

Die Förderung von Energieberatungen

Die aktuelle Richtlinie über und für die Förderung von Energieberatungen von und für Wohngebäude stellt weitere und aber auch andere Anforderungen an beratungsberechtigte Personen als die EnEV. Antragsberechtigte Energieberater sind z.B. auch Handwerker und Energieversorger. Die Energieberater müssen sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA dazu verpflichten, anbieter-, hersteller-, vertriebs- und produktneutral zu beraten. Zur Zulassung wird vom Energieberater eine Haftpflichtversicherung benötigt. Planen Sie einzelne Modernisierungen, die keine umfassende Gebäudebilanzierung erfordern, dann nutzen Sie die Möglichkeit zur Energieberatung durch die Verbraucherzentralen. Diese beraten Sie, wie Sie Ihren Energieverbrauch z.B. durch den Austausch oder Optimierung der Heizungsanlage oder eine Fenstererneuerung oder auch durch eine Wärmedämmung eindämmen und reduzieren können. Aber auch welche Fördermittel es hierfür gibt, die Sie natürlich nutzen sollten, wenn Sie Ihnen zustehen. Allerdings werden weder Energieausweise noch Fördermittel-Anträge in dieser Beratung ausgestellt.

Was ist ein Sanierungskonfigurator?

Der Sanierungskonfigurator, durch den Bund zur Verfügung gestellt, kann Ihnen als Eigentümer bereits vor einer Energieberatung den Endenergiebedarf Ihres Gebäudes grob einschätzen. Allerdings ersetzt der Sanierungskonfigurator weder einen erforderlichen Energieausweis noch eine professionelle Energieberatung. Mit diesem Hilfsmittel ist es aber machbar, zumindest grob zu überprüfen, ob ein Energieausweis plausibel ist oder nicht. Das Tool kann zusätzlich simulieren, wie sich verschiedene Vorhaben zur Energieeinsparung auswirken können, wie zum Beispiel ein Heizungsaustausch oder eine zusätzlich angebrachte Wärmedämmung. Das Tool teilt Ihnen mit, was diese Modernisierungsmaßnahmen ca. kosten und welche möglichen staatlichen Fördermittel dafür beantragt werden können.

Welche Aussagen treffen die Energiekennziffern?

Energiekennzahlen sollen bei Vergleichen der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden, Wohneinheiten in ganz Deutschland helfen. Doch einen unmittelbaren Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten bringen Sie nicht. Denn diese sind von vielen Faktoren abhängig, spielen für die reine Ausweiserstellung keine Rolle.

Als Grundlage für jeden Energieausweis ist die zum Zeitpunkt der Ausweiserstellung gültige Energieeinsparverordnung (EnEV). Es ist schwierig, die Referenzwerte älterer Energieausweise mit neueren zu vergleichen, da sich die Verordnung bereits mehrfach geändert hat. Die Kennziffern werden grundsätzlich unterschiedlich nach geltender EnEV bewertet. In früheren Ausweisen werden viele Gebäude, Wohneinheiten besser bewertet als in heutigen. Beim Vergleich von Gebäuden ist es also sehr wichtig zu wissen, zu welchem Zeitpunkt der Energieausweis ausgestellt wurde. Eine elementare heutige Kennziffer, ist der Endenergiebedarf des Gebäudes.

Zur Erinnerung

Wie unterscheiden sich der bedarfsorientierte und verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohngebäude?

Der bedarfsorientierte Energieausweis

  • wird auf der Grundlage einer umfassenden Analyse erstellt: Ein Sachverständiger oder Energieberater untersucht den Zustand der Gebäudehülle und der Haustechnik hinsichtlich des zu erwartenden Energiebedarfs. Dabei werden Energiebedarfsdaten und Wärmeverlust erfasst und mögliche Abweichungen aufgezeigt.
  • ist für Ein- bis Vierfamilienwohnhäuser heute gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft Gebäude, die vor 1977 gebaut und noch nicht energetisch saniert wurden. Der bedarfsorientierte Energieausweis kann für jedes Haus erstellt werden und muss erstellt werden, wenn keine oder nur unzureichende Verbrauchswerte vorliegen.

Der Verbrauchsausweis

  • gibt Auskunft über den witterungsbereinigten Verbrauch der Immobilie über den Zeitraum der vergangenen drei Jahre.
  • kann auf der Grundlage des nachgewiesenen Energieverbrauchs durch Rechnungsbelege (Heizkostenabrechnung) erstellt werden.
  • wird teilweise kritisch bewertet, da der Verbrauch abhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Nutzungsverhalten ist.

Für welche Gebäude muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Der Energieausweis oder Energiepass ist für alle Gebäude, egal ob Alt- oder Neubau und Wohn- oder Nichtwohngebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen, Pflicht. Ausgenommen von dieser Pflicht sind lediglich kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche und Baudenkmäler.

Nehmen Sie diesbezüglich gerne telefonisch oder per mail Kontakt mit uns auf. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen oder bei Ihrer speziellen Situation!

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Gerne stehe ich Ihnen zu jedem Begriff Rede und Antwort oder erkläre Ihnen die Zusammenhänge.

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