Sachverständigenbüro Hermanns
Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

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Zertifiziert durch IQ-Zert nach DIN ISO 17024, was unsere Gutachter den öffentlich bestellten gleichstellt.

Verkehrswert der Immobilie bei Erbschaft

Wenn Sie ein Haus erben, stellt sich unverzüglich die Frage, wie hoch der Verkehrswert der Immobilie bei Erbschaft tatsächlich ausfällt. Eine fachgerechte Immobilienbewertung ist nicht nur für eine faire Aufteilung unter den Erben wichtig, sondern bildet auch die wesentliche Grundlage für die Erbschaftssteuer, die das Finanzamt festsetzt. Häufig bewertet das Finanzamt eine geerbte Immobilie pauschal weit über dem reellen Marktwert, was für Sie eine unnötig hohe Steuer bedeutet. Das Sachverständigenbüro Hermanns unterstützt Sie als DEKRA-zertifiziertes und nach DIN ISO 17024 zertifiziertes Expertenteam mit einer präzisen Wertermittlung. So wird der Wert Ihrer Immobilie rechtssicher nachgewiesen und Sie sind bestens geschützt.

Gutachten anfordern!
Erstellung eines professionellen Gutachtens fürs FInanzamt
  • Zertifizierte Fachkompetenz: DEKRA- und DIN-ISO-17024-Expertise im Erbfall für Ihre Erbschaftssteuer mit voller Anerkennung vor Gericht und Behörden

  • Belastbare Gutachten: Erstellung von einem rechtssicheren Verkehrswertgutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt

  • Unabhängige Wertermittlung: Objektiver Verkehrswert als verlässliche Grundlage bei Erbschaft, Schenkung oder geplantem Verkauf

Pauschale Bewertung nach BewG versus tatsächliche Marktgegebenheiten

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben im BewG nutzt das Finanzamt schematische Verfahren, um den Immobilienwert im Erbfall zu berechnen. Bei dieser pauschalen Bewertung bleiben der tatsächliche Zustand, notwendiger Modernisierungsbedarf oder spezifische Belastungen des Grundstücks unberücksichtigt. In vielen Fällen schätzt das Finanzamt Objekte deshalb erheblich zu hoch ein, wodurch eine zu hohe Erbschaftssteuer ermittelt wird.

Wann ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten den Wert senkt

Wenn das Finanzamt den Verkehrswert von einem Haus fälschlich ansetzt, steigt Ihre Erbschaftssteuer rapide. Aus diesem Grund ist es wichtig, den tatsächlichen Wert der Immobilie durch qualifizierte Immobiliengutachter überprüfen zu lassen. Ein anerkanntes Verkehrswertgutachten erbringt den formgerechten Nachweis über einen niedrigeren Wert. Dadurch sinkt die steuerliche Bemessungsgrundlage und die festgesetzte Steuer reduziert sich spürbar. Ein unabhängiges Gutachten bewahrt Sie somit vor unnötigen Abgaben an die Steuer.

Anerkannte Bewertungsverfahren für Haus und Wohnung

Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren fachgerecht angewendet

Um den Verkehrswert einer Immobilie rechtssicher zu ermitteln, wenden die Sachverständigen im Sachverständigenbüro Hermanns normierte Verfahren an:

  • Vergleichswertverfahren: Dieses System wird angewendet, wenn sich der Verkehrswert für eine Wohnung oder ein Haus aus realistischen Daten vergleichbarer Verkaufspreise am Markt berechnet.

  • Ertragswertverfahren: Bei einer vermieteten Immobilie steht der Ertrag im Fokus, woraus sich der Immobilienwert verlässlich ermittelt.

  • Sachwertverfahren: Wenn der reine Sachwert im Vordergrund steht, kommt das klassische Sachwertverfahren zum Einsatz, damit man den Wert der baulichen Anlagen exakt bestimmt.

So werden alle wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigt und die Bewertung der Immobilie wird absolut transparent. Damit wird der Verkehrswert der Immobilie für das Haus oder die Wohnung unanfechtbar ermittelt.

Welche steuerlichen Freibeträge stehen Ihnen bei Erbschaft und Schenkung zu?

Wenn Kinder oder nahe Angehörige eine Immobilie erben, gelten gesetzlich festgelegte Freibeträge. Für Kinder beläuft sich der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer auf 400.000 Euro. Liegt der Verkehrswert darüber, wird für jeden zusätzlichen Euro Erbschaftssteuer fällig. Auch im Rahmen einer Schenkung existieren Freibeträge, weshalb eine vorausschauende Wertermittlung bei Erbschaft und Schenkung enorm wichtig ist. Eine fundierte Bewertung schützt Sie zuverlässig vor unberechtigter Schenkungssteuer oder Schenkungsteuer.

Einigkeit unter Erben durch ein neutrales Wertgutachten erzielen

In einer Erbengemeinschaft löst der Verkehrswert einer geerbten Immobilie oft Diskussionen unter den Erben aus. Unabhängig davon, ob Erben Miterben auszahlen wollen oder ein Verkauf angestrebt wird, bietet ein Gutachten die einzig neutrale Verhandlungsgrundlage. So wird der faire Preis oder Verkaufspreis zweifelsfrei bestimmt. Wenn ein Miterbe das Objekt übernimmt oder den Pflichtteilsanspruch berechnen muss, dient das Verkehrswertgutachten dazu, die Ausgleichszahlung gerecht zu berechnen.

Typische Anlässe für eine professionelle Immobilienbewertung

  • Einspruch beim Finanzamt: Wenn der Steuerbescheid zur Erbschaftssteuer zu hoch ist und ein niedrigerer gemeiner Wert belegt werden muss

  • Faire Auszahlung unter Erben: Damit alle Erben in der Erbengemeinschaft eine transparente Lösung ohne Gericht finden

  • Vorausschauende Schenkung: Um bei einer Schenkung die Schenkungssteuer beziehungsweise Schenkungsteuer exakt zu planen und Freibeträge ideal zu nutzen

In 3 Schritten zur rechtssicheren Immobilienbewertung

  1. Unverbindliches Erstgespräch: Sie schildern dem Sachverständigenbüro Hermanns Ihre Anliegen zu Erbschaft, Schenkung oder Verkauf. Das zertifizierte Expertenteam informiert Sie transparent über alle Schritte und Kosten.

  2. Vor-Ort-Termin: Ein qualifizierter Sachverständiger besichtigt die Immobilie gründlich, prüft den Zustand und nimmt alle Faktoren des Grundstücks auf.

  3. Erstellung vom Gutachten: Sie erhalten Ihr rechtssicheres Gutachten, welches den Verkehrswert detailliert darlegt und direkt beim Finanzamt zur Reduzierung Ihrer Steuer eingereicht werden kann.

Ihr verlässlicher Partner für das Verkehrswertgutachten im Erbfall

Lassen Sie den Verkehrswert Ihrer geerbten Immobilie keinesfalls grob schätzen. Das Sachverständigenbüro Hermanns bietet Ihnen eine unabhängige Immobilienbewertung zu garantierten Festpreisen ohne versteckte Kosten in ganz NRW – von Langenfeld und Solingen über Köln bis Düsseldorf. So sichern Sie sich ab, wenn das Finanzamt Ihre Erbschaftssteuer festlegt.

Gleich ob es um Kinder, eine Erbengemeinschaft oder einzelne Erben geht: Wir helfen Ihnen im Erbfall, den Verkehrswert für Ihre Immobilie exakt zu bestimmen. Ob vermietete Objekte, ein persönliches Haus oder eine Wohnung: Mit unserem Gutachten wird der Wert Ihrer Immobilie anerkannt und Ihre Steuer korrekt berechnet.

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch über unser Kontaktformular mit den DEKRA-zertifizierten Immobiliengutachtern vom Sachverständigenbüro Hermanns!

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Gutachter Jürgen Hermanns
Unsere Dienstleistungen

Persönliche Begleitung und Beratung im Bewertungsprozess – oft unerlässlich für Ihre Entscheidung und Machbarkeit

Die vielen Jahre Erfahrung bei Kauf und Verkauf von Immobilien haben uns geprägt, auf Feinheiten zu achten, ohne jedoch den neutralen Blick für das Wesentliche zu verlieren – DEN ANGEMESSENEN PREIS.

Eine fachkundige Beratung und Bewertung Ihrer Immobilie im Kerngebiet Langenfeld, Hilden, Monheim, Solingen, Leichlingen, Leverkusen, Düsseldorf, Köln stellen wir sicher, ebenso ein kostenfreies Erstgespräch!

Für Bewertungen, die über das genannte Kerngebiet hinausgehen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Weitere Dienstleistungen

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Kurzgutachten
  • Marktwertermittlung (Wertindikation)
  • Unterstützung bei Modernisierungseinschätzungen
  • Wohnflächenermittlung, Prüfung auf Plausibilität
  • Erstellung von Energieausweisen
  • Beschaffung fehlender notwendiger Objektunterlagen; Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden
  • Begutachtung von erkennbaren Bauschäden
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