Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung und Kaufberatung
Wichtige Tätigkeiten des Gutachters:
der Pflichtteil
Im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsanspruch sind oft spezielle Gutachten erforderlich. Hier geht es um die erbliche Regelung, wenn Sie als erbberechtigte Person ohne die Nennung von Gründen enterbt wurden. Der Pflichtteil stellt sozusagen die Notbremse für Sie dar, sodass Sie dadurch noch einen Anteil des Erbes erhalten. In § 2303 BGB sind alle relevanten Punkte definiert, die die finanzielle Mindestbeteiligung für die Erben sicherstellen, auch wenn beispielsweise der Erblasser seine Kinder im Testament nicht aufführt. Für die bestandskräftige Enterbung gelten strikte Richtlinien, sodass Sie trotzdem noch eine Chance auf Ihren gesetzlichen Pflichtteil haben.
Hintergründe zum Pflichtteilsrecht
Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören Abkömmlinge, Ehegatten und Elternteile. Wenn diese Erben in dem Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden, steht ihnen trotzdem ein Pflichtteil zu. So bleibt die Sicherheit in Form einer finanziellen Mindestbeteiligung am Erbnachlass erhalten, auch wenn eine Enterbung stattfindet. Bei der Diskussion um diesen Pflichtteil stehen oft auch die Eigentumsimmobilien im Fokus. Die Immobilienbewertung spielt eine entsprechend wichtige Rolle, wenn der Besitz des Erblassers unter den Erben aufgeteilt wird. Allerdings sollten Sie wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie am besten vorgehen, um Ihr Erbrecht durchzusetzen. Die folgenden Punkte sollen dabei helfen, den Überblick zu behalten.
- Der Pflichtteil wird von den Erben der verstorbenen Person ausschließlich in Geldform ausgezahlt.
- Der Pflichtteil muss laut § 2317 BGB direkt mit dem eintretenden Erbfall beglichen werden.
- Beim Pflichtteil handelt es sich um 50 % vom gesetzlichen Erbteil.
- Durch Schenkungen kann es zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch kommen.
- Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt nach dem Bekanntwerden des Erbfalls nach drei Jahren.
Das Pflichtteilsrecht und seine Möglichkeiten
Manchmal möchten die Erblasser die Ansprüche ihrer künftigen Erben unterlaufen und versuchen, ihren Wunscherben frühzeitig einen Teil des Vermögens zu schenken. Das Pflichtteilsrecht arbeitet hier mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch, um Grenzen zu setzen. In § 2325 BGB wird festgelegt, dass Schenkungen innerhalb der letzten zehn Lebensjahre des Erblassers den Pflichtteilsergänzungsanspruch beeinflussen. Sie werden bei der Berechnung des Pflichtteils mit eingerechnet, sodass sich der Anspruch für die Pflichtteilsberechtigten erhöht.
Wertermittlung einer Immobilie
Die Höhe des Pflichtteils ist eng mit der Wertermittlung des Erbes verknüpft. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie gemäß § 3414 BGB einen Anspruch auf die entsprechenden Auskünfte. Wenden Sie sich an unsere Gutachter, um den Wert der betreffenden Immobilie in Kenntnis zu bringen. Wir liefern Ihnen eine genaue Wertermittlung zum Gebäude sowie zum Grundstück. Für eine zügige Realisierung Ihrer Ansprüche führen wir eine entsprechend schnelle Bearbeitung durch.
Die Aufteilung zwischen den Erben und den Pflichtteilsberechtigten beginnt schon mit dem Tod von einem Elternteil, wenn das Berliner Testament gilt. Diese Form des Testaments legt den Ehegatten als Alleinerben fest, sodass die Kinder erst später, wenn der überlebende Ehepartner verstirbt, die Schlusserben sind. Doch ihr gesetzlicher Erbanspruch existiert schon bei dem Tod des ersten Elternteils.
Häufig haben die Pflichtteilsberechtigten keine Kenntnisse darüber, was zum Nachlass gehört und um welchen Wert es sich handelt. Wir helfen Ihnen dabei, die genauen Werte zu ermitteln, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Das Immobiliengutachten
Unsere Gutachter befassen sich mit den Grundstücken und Immobilien, die zum Nachlass gehören. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie ein Recht auf ein solches Wertermittlungsgutachten, das Ihnen vom Erben zur Verfügung gestellt werden muss. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie vorgerichtlich ein Gutachten einholen möchten. So erhalten Sie schon frühzeitig eine umfassende Information, die Ihnen einen Überblick verschafft und damit hilft, Ihr Prozessrisiko einzuschätzen.
Grundsätzlich muss zuerst der Erbe die Kosten für das Gutachten tragen. Die anfallenden Gutachterkosten werden jedoch bei der späteren Nachlasswertberechnung auf der Passivseite aufgeführt und wirken sich dadurch auf den Pflichtteilsanspruch aus, der sich entsprechend reduziert.
Für den Einsatz des Gutachters ist der Erbe verantwortlich. Die Pflichtteilsberechtigten dürfen ihm also keinen Immobilien- oder Wertgutachter vorschreiben und haben keinen Anspruch darauf, dass ein öffentlich vereidigter Sachverständiger eingesetzt wird.
Details zur Wertermittlung und zu den Ansprüchen
Wenn der Erbe die Pflicht für die Wertermittlung nicht erfüllt, darf der Pflichtteilsberechtigte nicht nach einem Vorschuss verlangen, um das Gutachten selbst in die Wege zu leiten. Dieses Ersatzvornahmerecht steht dem Pflichtteilsberechtigten nicht zu. Er hat aber die Möglichkeit, den Erben auf die Durchführung der Wertermittlung zu verklagen. Wenn sich der Pflichtteilsberechtigte dazu entscheidet, in eigener Verantwortung einen Wertgutachter zu beauftragen, muss er die anfallenden Kosten dafür selbst tragen.
Wenn der Pflichtteilsanspruch gilt, sind die Erben dazu verpflichtet, diesen Anspruch auszuzahlen. Es handelt sich um einen reinen Geldanspruch, sodass die pflichtteilsberechtigten Personen keine konkreten Gegenstände aus dem Nachlass verlangen können, ob es sich um Möbel, Immobilien oder andere Objekte handelt. Darum müssen die Erben oft die Nachlassgegenstände veräußern, um den Anspruch auszuzahlen.
Bei der Immobilienbesichtigung, die im Zuge der Begutachtung stattfindet, haben Sie als Pflichtteilsberechtigter kein Anwesenheitsrecht. Der Erbe kann Ihnen diesen Zutritt verweigern. Falls Sie befürchten, dass das Wertgutachten beeinflusst wurde und nicht korrekt ist, empfiehlt sich eine juristische Beratung.
Weitere Infos zum Immobiliengutachten
Der Wertermittlung einer Immobilie werden die marktüblichen Preise zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass unsere Gutachter den aktuell erzielbaren Normalverkaufspreis einschätzen. In dieser Berechnung werden neben der Größe des Objekts auch die Lage und die Beschaffenheit betrachtet. Die Preise, die man in Online-Immobilienbörsen oder in Kleinanzeigen sieht, sind hier nicht ausschlaggebend, da sie Verhandlungsspannen beinhalten. Hier zählt der reine Verkaufspreis unter normalen Umständen.
Ein Wertgutachten bei einer Haus-Erbschaft spielt eine zentrale Rolle bei der Ermittlung des Pflichtteils. Nur durch eine objektive Wertermittlung lässt sich der Nachlasswert realistisch bestimmen. Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf eine transparente Immobilienbewertung im Erbfall, um die Höhe vom Pflichtteilsanspruch korrekt berechnen zu können.
Ohne Gutachten drohen Unklarheiten und Streitigkeiten. Ein Sachverständiger
sorgt dafür, dass die Bewertung von Immobilien im Erbfall nachvollziehbar und gerichtsfest erfolgt. Damit gewinnen Pflichtteilsberechtigte die notwendige Grundlage, um ihren Pflichtteilsanspruch berechnen und rechtssicher durchsetzen zu können.
Pflichtteilsberechtigte sind nach deutschem Erbrecht in erster Linie Kinder, Ehepartner und Eltern des Verstorbenen. Wenn sie enterbt wurden, steht ihnen ein Pflichtteil in Geld zu. Die Pflichtteilberechnung für Immobilien erfolgt auf Grundlage der Wertermittlung des Nachlasses.
Dabei wird die Bewertung der Immobilie für den Pflichtteil besonders wichtig, da Immobilien meist den größten Vermögensanteil darstellen. Zur Pflichtteil Berechnung der Immobilie gehört, dass der gesetzliche Erbteil ermittelt und dann halbiert wird – so ergibt sich die Höhe Pflichtteilsanspruch.
Fachgerechte Gutachten gewährleisten eine transparente Berechnung und verhindern Streitigkeiten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Immobilien tritt ein, wenn der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod eine Schenkung vorgenommen hat. Dazu zählt auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung einer Immobilie. Diese Schenkungen werden in die Nachlass Wertermittlung einbezogen, um eine faire Verteilung sicherzustellen.
Für Pflichtteilsberechtigte kann sich dadurch der Anspruch erhöhen. Auch hier ist eine präzise Bewertung von Immobilien im Erbfall notwendig, damit die Pflichtteilsberechnung für Immobilien korrekt erfolgt. Eine unabhängige Immobilienbewertung im Erbfall durch einen Gutachter schafft Transparenz und stellt sicher, dass die Berechnung des Pflichtteils den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Viele fragen sich: Wer zahlt den Gutachter bei Pflichtteilsanspruch? Grundsätzlich ist der Erbe verpflichtet, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um die Wertermittlung im Nachlass sicherzustellen. Die Wertgutachten Kosten werden in der Regel vom Erben getragen und auf der Passivseite des Nachlasses berücksichtigt.
Dadurch mindert sich der Nachlasswert und somit indirekt die Höhe vom Pflichtteilsanspruch. Beauftragt ein Pflichtteilsberechtigter eigenständig ein Gutachten, trägt er die Kosten selbst. Ein neutrales Gutachten ist jedoch für beide Seiten sinnvoll, da es Streit vermeidet und die Pflichtteilsberechnung von Immobilien auf einer objektiven Grundlage ermöglicht.
Die Bewertung von Immobilien im Erbfall erfolgt nach anerkannten Bewertungsverfahren wie dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Ein qualifiziertes Gutachten ist entscheidend, um die Pflichtteil-Immobilienbewertung korrekt vorzunehmen.
Dabei berücksichtigt der Gutachter Baujahr, Zustand, Lage und Marktpreise. Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf eine transparente Wertermittlung sowie eine klare Nachlass Wertermittlung. Nur so lässt sich der Pflichtteilsanspruch berechnen.
Auch wenn ein Pflichtteil zweites Gutachten nötig wird, etwa bei Zweifeln an der ersten Bewertung, ist die sachliche Immobilienbewertung im Erbfall die Grundlage für eine faire Abwicklung.
Ein zweites Gutachten wird oft dann nötig, wenn Zweifel an der ersten Bewertung bestehen. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, ein eigenes Gutachten einzuholen, um die Pflichtteil-Berechnung der Immobilie zu überprüfen. Zwar müssen sie die Kosten dafür in der Regel selbst tragen, jedoch kann eine unabhängige Pflichtteil-Immobilienbewertung entscheidend sein, um Ansprüche durchzusetzen.
Besonders bei hohen Werten oder strittigen Wertermittlungen Haus Erbe lohnt sich ein zweites Gutachten. Es sorgt für Transparenz, stärkt die Position des Pflichtteilsberechtigten und ermöglicht eine korrekte Pflichtteilsberechnung von Immobilien. So lassen sich faire Ergebnisse im Erbfall erzielen.
Persönliche Begleitung und Beratung im Bewertungsprozess – oft unerlässlich für Ihre Entscheidung und Machbarkeit
Die vielen Jahre Erfahrung bei Kauf und Verkauf von Immobilien haben uns geprägt, auf Feinheiten zu achten, ohne jedoch den neutralen Blick für das Wesentliche zu verlieren – DEN ANGEMESSENEN PREIS.
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Weitere Dienstleistungen
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- Kurzgutachten
- Marktwertermittlung (Wertindikation)
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- Wohnflächenermittlung, Prüfung auf Plausibilität
- Erstellung von Energieausweisen
- Beschaffung fehlender notwendiger Objektunterlagen; Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden
- Begutachtung von erkennbaren Bauschäden

Beratungsleistung
Hier bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick der Dienstleistungen, welche selbstverständlich auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Pflichtteilsanspruch
Im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsanspruch sind oft spezielle Gutachten erforderlich.

Kaufberatung
Wer sich heute für den Erwerb einer gebrauchten Wohnimmobilie, bzw. Bestandsimmobilie entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass eine richtige oder falsche Entscheidung starke finanzielle Auswirkungen haben kann.

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Die Themen Erbschaft und Schenkung sind oft emotional belastet. Gerade bei Immobilienvermögen, das häufig Werte im sechs- oder siebenstelligen Bereich umfasst, ist jedoch eine frühzeitige Planung entscheidend.

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Erfahrungsberichte unserer Kunden
Dab The man
5.0 ★★★★★
Wirklich ein super sachverständiger! Sehr nett, wirkt kompetent und ein wirklich freundliches team. Mit dem Gutachten war ich ebenfalls zufrieden :)
vor einem MonatB. D.
5.0 ★★★★★
Das Büro Hermanns arbeitet nach meiner Erfahrung äußerst präzise und zuverlässig. Insbesondere Frau La Blunda war unermüdlich und voller Engagement immer wieder bereit, alle meine Detailfragen zu meiner vollsten Zufriedenheit zu klären. So viel Engagement und Kundenorientierung gibt es heute nur noch ganz selten. Ich kann diese Firma voller Überzeugung weiterempfehlen,
vor einem JahrKarlheinz Deitz
5.0 ★★★★★
Lieber Herr Hermanns, vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe und Beratung. Die Umsetzung unserer Produkte verlief absolut unproblematisch. Ich kann Sie nur jederzeit weiterempfehlen. Gerne wieder !
vor einem JahrHeike Kosmala
5.0 ★★★★★
Die Zusammenarbeit war sehr zufriedenstellend . Herr Herrmans hat Zeitnah einen Termin gehabt, uns super beraten und ein sehr professionelles Gutachten erstellt. Wir würden immer wieder mit ihm zusammen arbeiten.
vor 7 JahrenKornelia Dominikus
5.0 ★★★★★
Herr Herrmanns hat schnell und kompetent ein Kurzgutachten erstellt. Den später erforderliche Bedarfsausweis hat er zeitnah erstellt. Sehr empfehlenswert!!!
vor 5 Jahren