Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung und Kaufberatung
Wertgutachten Langenfeld Immobilien
Im Erbfall: Sobald der Eigentümer einer Immobilie mehrere Erben nach seinem Tod hinterlässt, sollte unbedingt ein Gutachten erstellt werden. Nicht selten kommt es zwischen den Erben zum Streit, um den Wert des Objekts. Dabei passiert es häufig, dass ein Wert überschätzt wird. Um dies zu vermeiden empfiehlt sich ein Gutachten.
Bei einer Berechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer: Aus eigener Einschätzung des Finanzamts werden diese Steuern berechnet. Nur mithilfe eines Gutachtens kann, bei einer zu hohen Bewertung, eine Korrektur erfolgen.
Im Falle einer Scheidung: Sobald eine Immobilie Teil der ehelichen Zugewinngemeinschaft ist, wird, mithilfe des genauen Wertes des Objekts, das Vermögen gerecht aufteilt.
Verkehrswertgutachten Langenfeld
Nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch) werden umfangreiche Verkehrswertgutachten, beispielsweise zur sicheren Bewertung bei Erb- oder Scheidungsangelegenheiten, Betreuungsangelegenheiten oder Erbschaftsauseinandersetzungen, erstellt.
Kurzgutachten Langenfeld
In einem Kurzgutachten werden die Grundzüge der Datenermittlung beschrieben und die wesentlichen baulichen Elemente dargestellt. Solch ein Kurzgutachten beläuft sich auf ca. 20 Seiten und hat als Ergebnis eine Wertexpertise. Beispielsweise eigenen sich Kurzgutachten besonders gut, um den Verkehrswert, im Rahmen von Kauf- und Verkaufsprozessen, festzustellen.
Persönliche Begleitung und Beratung im Bewertungsprozess – oft unerlässlich für Ihre Entscheidung und Machbarkeit
Die vielen Jahre Erfahrung bei Kauf und Verkauf von Immobilien haben uns geprägt, auf Feinheiten zu achten, ohne jedoch den neutralen Blick für das Wesentliche zu verlieren – DEN ANGEMESSENEN PREIS.
Eine fachkundige Beratung und Bewertung Ihrer Immobilie im Kerngebiet Langenfeld, Hilden, Monheim, Solingen, Leichlingen, Leverkusen, Düsseldorf, Köln stellen wir sicher, ebenso ein kostenfreies Erstgespräch!
Für Bewertungen, die über das genannte Kerngebiet hinausgehen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Weitere Dienstleistungen
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
- Kurzgutachten
- Marktwertermittlung (Wertindikation)
- Unterstützung bei Modernisierungseinschätzungen
- Wohnflächenermittlung, Prüfung auf Plausibilität
- Erstellung von Energieausweisen
- Beschaffung fehlender notwendiger Objektunterlagen; Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden
- Begutachtung von erkennbaren Bauschäden

Beratungsleistung
Hier bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick der Dienstleistungen, welche selbstverständlich auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Pflichtteilsanspruch
Im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsanspruch sind oft spezielle Gutachten erforderlich.

Kaufberatung
Wer sich heute für den Erwerb einer gebrauchten Wohnimmobilie, bzw. Bestandsimmobilie entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass eine richtige oder falsche Entscheidung starke finanzielle Auswirkungen haben kann.

Energieausweis
Sie benötigen einen neuen Energieausweis? So finden Sie einen geeigneten Ausweisaussteller, erfahren mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und erhalten wertvolle Tipps und Informationen rund um dieses Thema.
Klassische Bewertungsanlässe Langenfeld
- Ermittlung eines Vermögenswertes zum Stichtag (z.B. zur Feststellung von Anfangs- bzw. Endvermögen)
- Sonstige Vermögensauseinandersetzungen
- Betreuungsangelegenheiten
- Versicherung – Vermeidung von Über- oder Unterversicherung
- Beleihungswertermittlung
- Finanzierungsvorhaben – privat als auch gewerblich (z.B. für Eigenkapitalnachweis)
- Scheidung / Trennung
- Erbauseinandersetzung
- Erwerb oder Verkauf von Grundbesitz
- Schenkung / Erbschaft (z.B. zur Vorlage beim Finanzamt)
Gutachten Langenfeld
Durch bestimmte Vorgehen erhält unser Kunde ein Gutachten, welches den objektspezifischen und aktuellen Wert der Immobile widerspiegelt. Zu diesen Vorgehen zählen die Begehung, Datenaufnahme, Verträge, spezifische Eigenschaften, Sichtung von Unterlagen und besondere Merkmale.
Somit erhält unser Kunde als Ergebnis ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, für unbebaute und bebaute Grundstücke, wie auch Wohn- und Gewerbeimmobilien und Wohnungs- und Teileigentum.
Im Wesentlichen umfasst das Verkehrswertgutachten folgende Inhalte:
- Ermittlung des amtlichen Bodenwertes
- Innen- und Außenfotos der Immobilie
- Objektunterlagen (z.B. Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Lageplan, etc.)
- Ausführliche Lagebeschreibung (Makro- / Mikrolage)
- Ausführliche Begründung der Verfahrenswahl (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren)
- Beschreibung der dazugehörigen baulichen Anlagen
- Ableitung des Verkehrswertes gemäß § 192 BauGB mit ausführlicher Begründung
- Objektbeschreibung unter Berücksichtigung des Bau- und Ausstattungsmerkmale
- Aufführung vorhandener offensichtlicher Mängel, Schäden
- Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten nach Bedarf
Wertvolle Einblicke in die Welt der Immobilienbewertung
Neue Grundsteuerreform 2025: Was Landwirte wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein komplett neues System zur Berechnung der Grundsteuer. Was für viele Hausbesitzer eine moderate Anpassung bedeutet, kann für Landwirte und Eigentümer ländlicher Immobilien zu erheblichen Mehrbelastungen führen.
Erbschaften in Deutschland 2025: Wird es eine Reform geben?
Die Erbschaftssteuer steht 2025 vor einem entscheidenden Wendepunkt. Nach der Bundestagswahl im Februar diskutieren Parteien kontrovers über grundlegende Reformen, während das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit aktueller Regelungen entscheidet.
Erfahrungsberichte unserer Kunden
Dab The man
5.0 ★★★★★
Wirklich ein super sachverständiger! Sehr nett, wirkt kompetent und ein wirklich freundliches team. Mit dem Gutachten war ich ebenfalls zufrieden :)
vor 3 MonatenB. D.
5.0 ★★★★★
Das Büro Hermanns arbeitet nach meiner Erfahrung äußerst präzise und zuverlässig. Insbesondere Frau La Blunda war unermüdlich und voller Engagement immer wieder bereit, alle meine Detailfragen zu meiner vollsten Zufriedenheit zu klären. So viel Engagement und Kundenorientierung gibt es heute nur noch ganz selten. Ich kann diese Firma voller Überzeugung weiterempfehlen,
vor einem JahrHeike Kosmala
5.0 ★★★★★
Die Zusammenarbeit war sehr zufriedenstellend . Herr Herrmans hat Zeitnah einen Termin gehabt, uns super beraten und ein sehr professionelles Gutachten erstellt. Wir würden immer wieder mit ihm zusammen arbeiten.
vor 7 JahrenKarlheinz Deitz
5.0 ★★★★★
Lieber Herr Hermanns, vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe und Beratung. Die Umsetzung unserer Produkte verlief absolut unproblematisch. Ich kann Sie nur jederzeit weiterempfehlen. Gerne wieder !
vor einem JahrKornelia Dominikus
5.0 ★★★★★
Herr Herrmanns hat schnell und kompetent ein Kurzgutachten erstellt. Den später erforderliche Bedarfsausweis hat er zeitnah erstellt. Sehr empfehlenswert!!!
vor 6 Jahren