Sachverständigenbüro für Immobilien­bewertung und Kaufberatung

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Zertifiziert durch IQ-Zert nach DIN ISO 17024, was unsere Gutachter den öffentlich bestellten gleichstellt.

Wertgutachten Neuss Immobilien

Der Erbfall: Wenn der Eigentümer nach seinem Tod mehreren Erben eine Immobilie hinterlässt, sollte ein Gutachten erstellt werden. Gerade da zeigt die Erfahrung, dass in Erbengemeinschaften immer häufig ein Streit über den Wert eines Objekts entsteht. Häufig wird der Wert deutlich überschätzt. Das kann ein Gutachten vermeiden.

Bei der Berechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer: Das Finanzamt berechnet diese Steuern aus eigener Einschätzung. Soll eine eventuell zu hohe Bewertung korrigiert werden, gelingt das nur mithilfe eines Gutachtens.

Bei einer Scheidung: Ist eine Immobilie Teil der ehelichen Zugewinngemeinschaft, wird für eine Aufteilung des Vermögens der präzise Wert gebraucht.

Verkehrswertgutachten Neuss

Umfangreiche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB werden z.B. zur sicheren Bewertung bei Erb- oder Scheidungsangelegenheiten, Betreuungsangelegenheiten oder Erbschaftsauseinandersetzungen erstellt.

Kurzgutachten Neuss

Unsere Kurzgutachten umfassen ca. 20 Seiten. Beschrieben und dargestellt werden die Grundzüge der Datenermittlung und wesentliche bauliche Elemente. Eine Wertexpertise ist das Ergebnis. Ein Kurzgutachten eignet sich beispielsweise, um den Verkehrswert im Rahmen von Kauf- und Verkaufsprozessen festzustellen.


Unsere Dienstleistungen

Persönliche Begleitung und Beratung im Bewertungsprozess – oft unerlässlich für Ihre Entscheidung und Machbarkeit

Die vielen Jahre Erfahrung bei Kauf und Verkauf von Immobilien haben uns geprägt, auf Feinheiten zu achten, ohne jedoch den neutralen Blick für das Wesentliche zu verlieren – DEN ANGEMESSENEN PREIS.

Eine fachkundige Beratung und Bewertung Ihrer Immobilie im Kerngebiet Langenfeld, Hilden, Monheim, Solingen, Leichlingen, Leverkusen, Düsseldorf, Köln stellen wir sicher, ebenso ein kostenfreies Erstgespräch!

Für Bewertungen, die über das genannte Kerngebiet hinausgehen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Weitere Dienstleistungen

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Kurzgutachten
  • Marktwertermittlung (Wertindikation)
  • Unterstützung bei Modernisierungseinschätzungen
  • Wohnflächenermittlung, Prüfung auf Plausibilität
  • Erstellung von Energieausweisen
  • Beschaffung fehlender notwendiger Objektunterlagen; Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden
  • Begutachtung von erkennbaren Bauschäden

Klassische Bewertungsanlässe in Neuss

  • Erwerb oder Verkauf von Grundbesitz
  • Trennung / Scheidung
  • Betreuungsangelegenheiten
  • Beleihungswertermittlung
  • Vermögenswertermittlung zum Stichtag, z.B. zur Feststellung von Anfangs- bzw. Endvermögen
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbschaft / Schenkung (z.b. zur Vorlage beim Finanzamt)
  • Finanzierungsvorhaben – privat als auch gewerblich, z.B. für Eigenkapitalnachweis
  • Sonstige Vermögensauseinandersetzungen
  • Versicherung – Vermeidung von Über- oder Unterversicherung

Gutachten Neuss

Durch Auswertung der Begehung, Sichtung von Unterlagen, Verträgen, Datenaufnahme, spezifischen Eigenschaften und/oder Merkmalen erhält unser Kunde ein Gutachten, dieses spiegelt den aktuellen und objektspezifischen Wert der Immobilie zum aktuellen Zeitpunkt wider.

Das Ergebnis gemäß §194 BauGB ist somit ein Verkehrswertgutachten, für unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum.

Im Wesentlichen umfasst ein Verkehrswertgutachten folgenden Inhalt:

  • Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten nach Bedarf
  • Ausführliche Lagebeschreibung (Makro- / Mikrolage)
  • Ermittlung des amtlichen Bodenwertes
  • Objektbeschreibung unter Berücksichtigung der Bau- und Ausstattungsmerkmale
  • Außen- und Innenfotos der Immobilie
  • Beschreibung der dazugehörenden baulichen Anlagen
  • Aufführung vorhandener offensichtlicher Schäden, Mängel
  • Ausführliche Begründung der Verfahrenswahl  (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren)
  • Ableitung des Verkehrswertes entspr. §194 BauGB mit ausführlicher Begründung
  • Objektunterlagen (z. B. Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Lageplan etc.)
Unser Ratgeber

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